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Die Freiheit von Verbrauchern nicht noch weiter einschränken

Frankfurt am Main (ots)

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 26. November 2014, eine Ausweitung der Sonntagsarbeit auch für Callcenter zu verbieten, erklärt der Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes, Patrick Tapp:

"Das Urteil der Leipziger Richter ist mehr als lebensfremd. Die Stimmungsmache vor Verkündung des Urteils erinnert doch sehr an die Proteste gegen die damalige Liberalisierung des Ladenschlusses. Doch was waren die Folgen? Die Verbraucher freuen sich heute, nicht mehr gehetzt nach Büroschluss einkaufen zu müssen, die Verkäufer freuen sich über Zuschläge und trotzdem haben die Kaufhäuser und Supermärkte nicht die ganze Nacht geöffnet, wie von den Kritikern damals befürchtet. Ganz im Gegenteil: Die Öffnungszeiten wurden dort zurückgefahren, wo der Konsument sie nicht angenommen hat.

So ähnlich ist die Lage auch in den Callcentern. Von den rund eine halbe Million Beschäftigten arbeitet nur ein Bruchteil an Sonntagen. Ihre Arbeitgeber reagieren auf ein verändertes Verbraucherverhalten. Wenn der Konsument an seinem freien Sonntag eine interessante Ware entdeckt und sie per Telefon ordern will, so kann er dies tun. Aber es geht nicht nur um Warenbestellungen. Wenn beispielsweise am Wochenende in einer TV-Talkshow um Spenden für Erdbebenopfer geworben wird, dann ermöglichen Callcenter-Mitarbeiter die Annahme solcher dringend benötigten Zuwendungen.

Von einer schleichenden Aushöhlung der Sonntagsruhe kann also keine Rede sein. Unter dem Vorwand der Fürsorge soll die Freiheit von Konsumenten, Unternehmen und Beschäftigten weiter eingeschränkt werden. Das kann man nun wirklich nicht gutheißen."

Pressekontakt:

DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Ludger Kersting
Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500
Telefax: (069) 401 276 599
E-Mail: l.kersting@ddv.de
Internet: http://www.ddv.de

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