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WAZ: Bundesregierung will Gehälter von 36 Millionen Arbeitnehmern zentral speichern
Datenschützer laufen Sturm gegen neues Mega-Datensammel-Gesetz

Essen (ots)

Die Landesdatenschützer laufen Sturm gegen ein
geplantes neues Mega-Datensammel-Projekt der schwarz-roten 
Bundesregierung, bei dem alle Gehälter von 36 Millionen Arbeitnehmern
und Beamten zentral gespeichert werden.
 Arbeitgeber sollen künftig laut Gesetzentwurf "Elektronischer 
Einkommensnachweis (ELENA)" statt schriftlicher Einkommensnachweise 
alle Sozial- und Lohndaten elek-tronisch einer Würzburger 
Zentraldatei melden: Urlaubsgeld, Überstunden, Zahl der 
Arbeitsstunden, einbehaltene Pfändungsbeträge, das vereinbarte 
Arbeitsentgelt und Zuschläge. Bei jedem Antrag eines Bürgers auf 
staatliche Hilfe, etwa auf Arbeitslosengeld, Kindergeld oder 
Erziehungsgeld sollen die Sozialbehörden und Gerichte die Daten 
abrufen - die Regierung rechnet mit 20 Millionen Anfragen pro Jahr. 
Jeder Abfrage muss der betroffene Bürger zustimmen.
 Mit ELENA will das Bundeswirtschaftsministerium den Ämtern und 
Arbeitgebern Bürokratiekosten ersparen. Bezahlen sollen die 
Abfragekosten die Hilfe suchenden Bürger allerdings selbst: Zehn Euro
kostet dies laut Gesetzentwurf für drei Jahre. Gespeichert werden die
Daten "bis zu 80 Jahre nach der Geburt".
 Die Datenschützer allerdings sehen die Persönlichkeitsrechte der 
Bürger durch die Massendatei erheblich verletzt. "Das Projekt ELENA 
sollte beerdigt werden, da es verfassungsrechtlich äußerst bedenklich
ist", sagte die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol der WAZ. 
"Das vorsorgliche Speichern der Einkommensdaten aller abhängig 
Beschäftigten für Zwecke der Sozialverwaltung ist unverhältnismäßig, 
da die meisten Daten gar nicht benötigt werden." Zudem sei damit zu 
rechnen, dass "bei einer solchen auf Vorrat angelegten Datenbank sehr
bald auch weitere staatliche Stellen für ganz andere Zwecke zugreifen
wollen".
 Geplant ist der Zugriff im Gesetzentwurf, der im Herbst 
verabschiedet werden soll, schon für Richter, die über 
Prozesskostenhilfe oder Unterhaltsstreitigkeiten im Scheidungsfall zu
entscheiden haben. Die Datenschützer befürchten aber, dass die 
Einkommensdaten bald auch von Finanzämtern, von Schul- und 
Jugendämtern für die Berechnung der Kindergartengebühr oder von 
Richtern für die Bemessung der Strafzahlung verlangt werden.
 Ausdrücklich verboten ist im Entwurf nur, dass Arbeitgeber von 
Bewerbern den Abruf seiner Jobgeschichte verlangen, und dass Banken 
mit Hilfe der Einkommensdaten die Kreditwürdigkeit überprüfen.

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Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de

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