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ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker

Steht die ortsnahe Zytostatika-Versorgung vor der Zerschlagung?
Verband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) sieht negative Folgen für Ärzte

Berlin (ots)

Die Ausweitung der Ausschreibungen für die Herstellung patientenindividuell dosierter Krebsarzneimittel zerschlägt die bisher bewährte ortsnahe Patientenversorgung irreversibel. Damit kommt es zu Ineffizienz, Verzögerungen bei der Versorgung sowie zu Qualitätsverlusten in der pharmazeutischen Betreuung und der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dies alles wird durch die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten von kurzfristigen Einsparungen in Kauf genommen. Die unmittelbar negativen Folgen für Ärzte und Patienten werden enorm sein, wenn die Bundesregierung und die Länder nichts unternehmen sollten.

Die Ausschreibungsbedingungen der Krankenkassen begünstigen schon durch die kurzen Bewerbungsfristen die Zuschlagserteilung an wenige mit Ausschreibungen vertraute »Großanbieter«. Verstärkt wird dieser Konzentrationsprozess durch das einzige Zuschlagskriterium »günstigster Preis«. Die Definition des Preises als einziges Wettbewerbskriterium beeinflusst die Qualität der Versorgung negativ, da mit den entsprechenden Wirkstoffpreisen auf Kampfniveau weder eine hochwertige Infrastruktur, noch hinsichtlich des eingesetzten Personals ein qualitätsgerechtes Arbeitsumfeld dauerhaft gewährleistet werden kann. Kooperationen mit Großbetrieben mit Herstellungserlaubnis nach §13 AMG sind im Bieterverfahren gegenüber einzelnen Apotheken begünstigt, da Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, qualifiziertes pharmazeutisches Personal für die Herstellung einzusetzen, während in Herstellbetrieben angelerntes nicht-pharmazeutisches Personal beschäftigt wird. Qualität ist aber immer untrennbar mit qualifiziertem Personal verbunden.

Die Folgen sind weitreichend

Bisher werden niedergelassene Onkologen vorwiegend von einer ortsnahen Apotheke sowie Krankenhausambulanzen von einer ortsnahen Krankenhausapotheke versorgt. Hierbei ist neben der zeitnahen Belieferung der patientenindividuell zubereiteten Chemotherapien die enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ein Grundpfeiler der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Verordnungen werden in Zusammenarbeit konsentiert, unterstützende Therapien festgelegt und die Verordnungen auf Therapieplänen standardisiert, die bei der Verabreichung von der Pflege verwendet werden. Alle Maßnahmen dienen der Vermeidung schwerwiegender Fehler in der Krebstherapie. Die Apotheken bieten damit umfangreiche und unverzichtbare Dienstleistungen in der Qualitätssicherung der onkologischen Behandlung. Dem Zeitaufwand steht ein Nutzen gegenüber, der die Kosten übersteigt. Auch in der Entwicklung und Umsetzung von Patienteninformation und -schulung ist pharmazeutisches Knowhow unverzichtbar und generiert Nutzen, der sich direkt auf die AMTS auswirkt und damit auch Kosteneffizienz im Gesundheitswesen generiert. Durch die massive Ausweitung der Ausschreibungen wird es zu einer Zerstückelung der Versorgungslandschaft kommen. Hierbei ist aufgrund der unterschiedlichen Ausschreibungen bestimmter Kassen davon auszugehen, dass Patienten einer einzelnen Praxis bzw. eines MVZ von unterschiedlichen Herstellern versorgt werden. Da die Belieferung über weite Strecken erfolgt, bedeutet dies einen Verlust an Effektivität und Zuverlässigkeit für Ärzte und Patienten. Zudem gäbe es ein gefährdendes Nebeneinander verschiedener Ansprech- bzw. Rücksprachepartner, Software-Systeme oder Portale für die Bestellung, unterschiedlicher Qualität, mehrerer Anlieferer und unterschiedlicher Lieferzeiten, die zu chaotischen Zuständen in den Praxen und MVZ führen werden.

Aus Sicht der ADKA sind Ausschreibungen für applikationsfertige Zytostatikazubereitungen ordnungspolitisch daher grundlegend falsch. Sie zerstören gewachsene Strukturen mit Mehrwert für die Versicherten im Gesundheitswesen unwiederbringlich.

Gesundheitsminister der Länder kritisieren Exklusiv-Verträge

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bereits gegen die exklusive Ausschreibung von Zytostatika-Zubereitungen ausgesprochen. In einem Beschluss der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die in diesem Jahr vom 29. bis 30. Juni unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern stattfand, kritisieren sie zudem die »erheblichen Auswirkungen« des aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) auf die patientenindividuelle Versorgung mit Zytostatika. Die Minister fordern die Regierung auf, zu überprüfen, ob anstelle von Exklusiv-Verträgen nicht andere Lösungen zur Begrenzung der steigenden Ausgaben in diesem Bereich möglich sind.

Die ADKA vertritt die Interessen von mehr als 2.000 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de

Ansprechpartner:


Präsident Rudolf Bernard, praesident@adka.de
Geschäftsführer Jürgen Bieberstein, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753.

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