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Antidiskriminierungsgesetz verändert Einstellungspraxis

Frankfurt am Main (ots)

Unternehmer fürchten mehr Bürokratie / Wissenslücken begünstigen
   Fehlverhalten / Fachvorträge im Rahmen des 13. "DGFP"-Kongresses
   sowie der Messe "Personal & Weiterbildung"
Der Mittelstand ist alarmiert und die Unternehmerverbände laufen
Sturm: Mit der Vorlage eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt die
Bundesregierung drei EU-Richtlinien aus den Jahren 2000 und 2002 um.
Das überfällige Gesetzesvorhaben - die Umsetzungsfrist ist bereits
abgelaufen - soll eine Schlechterstellung von Menschen wegen ihrer
Rasse, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder ihrer sexuellen
Orientierung unterbinden. Dabei sorgen sich die Wirtschaftsvertreter
vor allen Dingen um den Abschnitt 2 der umstrittenen Gesetzesvorlage:
Dieser enthält die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der
Beschäftigten. So warnte erst kürzlich der Präsident des
Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, vor
einer Wettbewerbsverzerrung im europäischen Wirtschaftsraum. Er hält
die Forderungen der Europäischen Union für "übererfüllt". Nach
Auffassung des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) untergrabe
der rot-grüne Gesetzentwurf sogar "die geltende Vertragsfreiheit,
wonach jeder Unternehmer sich seine Vertragspartner nach eigenen
Vorstellungen aussuchen könne." Solche Worte sind Wasser auf die
Mühlen der Kritiker. Auf der anderen Seite üben die die
Arbeitnehmervertreter den Schulterschluss: Die Gewerkschaften sehen
in der Koalitions-Vorlage die längst überfällige nationale Umsetzung
europäischer Rechtsvorschriften zum Schutz von Minderheiten. Zwar
regle das Grundgesetz in Artikel 3 bereits die Gleichstellung, "Die
Wirklichkeit sieht jedoch vielfach anders aus", so die
Gewerkschafter.
Auswirkungen auf die Personalauswahl
"Die kontroverse und hitzige Debatte macht deutlich, wie
unterschiedlich die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes für
kleine und mittlere Unternehmen gewertet werden", sagt Günter Spahn,
Vorstandsvorsitzender der Amadeus Fire AG aus Frankfurt und ergänzt:
"So müssen Personalverantwortliche zum Beispiel mit erheblichen
Veränderungen bei Stellenausschreibungen rechnen." Denn nach einer
aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 5. Februar 2005
(8 AZR 112/03) hat ein Personalverantwortlicher die Pflicht,
Stellenausschreibungen grundsätzlich geschlechtsneutral zu verfassen,
es sei denn, "ein bestimmtes Geschlecht ist eine unverzichtbare
Voraussetzung für die ausgeschriebene Tätigkeit." Die Alternative:
Schadensersatzzahlungen für die Bewerberin oder den Bewerber. Der
Arbeitnehmer in spe muss lediglich Tatsachen glaubhaft machen, die
eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Der
Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ausschließlich
sachliche Gründe ausschlaggebend waren.
Wissenslücken begünstigen Fehlverhalten
"Für viele Personaler sind die Auswirkungen des
Antidiskriminierungsgesetzes für die Einstellungspraxis noch ein
'Buch mit sieben Siegeln'", berichtet Personalexperte Günter Spahn.
Die personalwirtschaftliche Fachpresse hat sich nach seiner Erfahrung
mit diesem Thema bisher kaum befasst, einschlägige Literatur ist noch
Mangelware. Spahn: "Was bleibt, ist der Austausch im Kollegenkreis
oder die Teilnahme an Informationsveranstaltungen." So wird die
Amadeus Fire AG als Sponsor des 13. "DGFP"-Kongresses sowie der
begleitenden Messe "Personal & Weiterbildung" am 9. und 10. Juni 2005
in Wiesbaden hochkarätige Referenten, unter anderem den
Arbeitsrichter Holger Dahl, zum Thema Antidiskriminierung einladen
und so einen aktuellen Streifzug durch die aktuelle Rechtsprechung
geben.
Wer sich für die Fachvorträge der Amadeus Fire AG interessiert,
erhält im Internet unter www.amadeus-fire.de weitere Informationen.

Pressekontakt:

Uwe Berndt
Mainblick Marketing
0 69 / 40 56 29 54
uwe.berndt@mainblick.com

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