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Die falsche Entscheidung
Leitartikel von Joachim Fahrun zum Verbot der Anti-Corona-Demonstrationen

Berlin (ots)

Kurzform:

Selbst wenn der Befund stimmt, dass Rechtsextreme die Protestbewegung infiltriert haben, ist Innensenator Geisels Entscheidung aus mehreren Gründen falsch. Es mag zwar schwer erträglich sein, ist aber nicht verboten, wenn Menschen in ihrer Informationsblase Fakten ignorieren und die Existenz wie die Gefährlichkeit des Virus bestreiten. Das Verbot ist zudem Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die sich in Deutschland verfolgt fühlen und klagen, ihre Meinung nicht offen äußern zu dürfen. Es wäre klüger gewesen, den Veranstaltern klare Ansagen zu machen, Auflagen zu formulieren. Werden diese nachhaltig nicht befolgt, wird die Veranstaltung beendet und aufgelöst. Es sollte uns den Aufwand wert sein, um Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht zu sichern. Die Stärke des Rechtsstaates zeigt sich darin, dass seine Grundrechte eben auch für die Verächter des Systems gelten.

Der vollständige Leitartikel:

Nun hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) also die Demonstrationen gegen die Corona-Einschränkungen verboten. Das ist ein mutiger Schritt, wenn man an die Debatten um die Teilnehmerzahl der jüngsten Proteste Anfang August denkt. Selbst die seinerzeit von der Polizei gezählten 20.000 Demonstranten waren deutlich mehr als bei den allermeisten der 5000 jährlich in Berlin angemeldeten politischen Aufzüge.

Für einen Senator einer rot-rot-grünen Koalition ist Geisels Vorgehen bemerkenswert. Berlins Senat ist stolz auf seinen toleranten Umgang mit Meinungsäußerungen auf der Straße. Rot-Rot-Grün liberalisiert gerade das Demonstrationsrecht, was auch der Senator vergangene Woche mit salbungsvollen Worten im Landesparlament begründete. Vor diesem Hintergrund ist das Nein der Versammlungsbehörde, das sicherlich noch vor Gericht bestehen muss, überraschend.

Das Verbot steht juristisch auf wackeligen Beinen. Das Demonstrationsrecht war eines der ersten Grundrechte, das nach dem Lockdown aus gutem Grund wieder voll in Kraft trat. Selbst wenn der Befund stimmt, dass Rechtsextreme die Protestbewegung infiltriert haben, ist Geisels Entscheidung aus mehreren Gründen falsch.

Erstens wegen der Bedeutung des Themas. Die Corona-Krise ist das wichtigste Problem der Gegenwart. Die Vorgaben des Staates stellen massive Eingriffe in Grundrechte und persönliche Freiheit der Bürger dar. Sie zu kritisieren und zu diskutieren, ist legitim. Es ist erlaubt, wenn sich Bürger in Deutschland für so etwas wie den schwedischen Weg einsetzen und bereit sind, eine vielfach höhere Zahl von Corona-Toten in Kauf zu nehmen. Es mag zwar schwer erträglich sein, ist aber nicht verboten, wenn Menschen in ihrer Informationsblase Fakten ignorieren und die Existenz wie die Gefährlichkeit des Virus bestreiten.

Der zweite Grund ist ein strategischer. Die Organisatoren der Corona-Demonstrationen sehen sich ohnehin einem diktatorischen Regime gegenüber, das die Menschen durch die Auflagen gegen die Pandemie weiter unter seine Knute zwingen möchte. Das Verbot ist Wasser auf die Mühlen all derjenigen, die sich in Deutschland verfolgt fühlen und klagen, ihre Meinung nicht offen äußern zu dürfen, obwohl das ja ständig in sozialen Medien und auf anderen Kanälen passiert. Menschen aus diesem Umfeld wieder zurück in die seriöse politische Debatte zu ziehen, wird nun noch schwieriger.

Der dritte Grund ist ein praktischer. Auch die demogestählte Hauptstadt-Polizei wird Schwierigkeiten haben zu unterbinden, dass angereiste Protestler aus Reisebussen steigen, sich versammeln und spontane Aufzüge abhalten. Dazu werden sich Menschen solidarisieren, die gar nicht die Corona-Auflagen, wohl aber das Verbot ablehnen. Bei den Rechtsextremen wird dafür schon mobilisiert.

Natürlich lässt sich Geisels Argument nachvollziehen: Es steht zu erwarten, dass die Veranstalter sich keine Mühe geben, dass die Teilnehmer Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Verstöße wären dann eben nicht nur wie bei anderen Demonstrationen unerwünschte Kollateralschäden des Protests, sondern demonstrativer Zweck der Übung.

Dennoch wäre es klüger gewesen, den Veranstaltern klare Ansagen zu machen, Auflagen zu formulieren. Werden diese nachhaltig nicht befolgt, wird die Veranstaltung beendet und aufgelöst. Das ist zwar anstrengend, aber eben auch Routine für Berlins Polizei. Es sollte uns den Aufwand wert sein, um Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht zu sichern. Die Stärke des Rechtsstaates zeigt sich darin, dass seine Grundrechte eben auch für die Verächter des Systems gelten.

Pressekontakt:

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Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

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