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Kleiner Biss mit großen Folgen
AXA erweitert den Leistungsumfang ihrer Risiko-Unfallversicherung

Kleiner Biss mit großen Folgen / AXA erweitert den Leistungsumfang ihrer Risiko-Unfallversicherung
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Köln (ots)

Raus in die Natur, die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen - wer
freut sich nicht darauf? Doch mit der schönen Jahreszeit  erwachen 
auch die Zecken aus ihrem Winterschlaf. Deren Biss ist nicht 
schmerzhaft, kann aber gefährliche Krankheiten wie Borreliose und 
Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME, übertragen. Wird eine 
Borreliose nicht rechtzeitig erkannt, ist oft eine langwierige 
Behandlung mit Antibiotika notwendig. Eine Infektion mit FSME kann 
schlimmstenfalls in einer lebensbedrohlichen Hirnhaut- oder 
Hirnentzündung enden.
Unfallversicherung erweitert - Finanzielle Hilfe im Ernstfall
Ist eine Infektion erst einmal ausgebrochen, kommen zu den 
gesundheitlichen Folgen oft finanzielle Schwierigkeiten hinzu, 
beispielsweise aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Um ihre Kunden besser
gegen die finanziellen Folgen von Infektionen durch Tierbisse - zum 
Beispiel einer Zecke - abzusichern, hat AXA jetzt die Leistungen 
ihrer privaten Risiko-Unfallversicherung für das Neugeschäft 
ausgeweitet. Ab sofort sind - wie bereits seit langem in der 
Kinderunfallversicherung von AXA - auch Zeckenbisse mitversichert. 
Dies ist wichtig, denn mit steigendem Lebensalter steigt auch das 
Risiko für bleibende Nervenschäden nach einer FSME-Infektion. Neben 
Infektionen durch Tierbisse hat AXA auch weitere 
Infektionskrankheiten wie Kinderlähmung, Keuchhusten, Cholera, 
Diphterie, Impfschäden und Nahrungsmittelvergiftungen in den 
Leistungskatalog ihrer Risiko-Unfallversicherung aufgenommen. Damit 
wird der bisherige Umfang der Risiko-Unfallversicherung von AXA 
sinnvoll ergänzt. Des Weiteren sind jetzt in der 
Risiko-Unfallversicherung mitversichert:
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen von Menschen, Tieren 
     oder Sachen
   - Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
   - Ertrinken und Ersticken und
   - tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit oder 
     Trommelfellverletzungen).
Zusätzlich hat die Versicherung die Leistungen des 
Unfall-Krankenhaustagegelds verbessert: Zum Beispiel erhalten 
Versicherte jetzt auch bei einer ambulanten Operation, für die 
üblicherweise ein Krankenhausaufenthalt notwendig gewesen wäre, ein 
Unfall-Krankenhaustagegeld. Diese Leistung wird auch über das zweite 
Unfalljahr hinaus bezahlt, wenn im Krankenhaus das eingebrachte 
Osteosynthesemateriel (z.B. Schrauben beim Beinbruch) entfernt werden
muss. Generell zahlt die private Risiko-Unfallversicherung im 
Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung auch bei Unfällen, die 
während der Freizeit geschehen. Auch Menschen, die keinen Beruf 
ausüben (z. B. Hausfrauen), können sich mit einer privaten 
Unfallversicherung schützen. Versicherte profitieren von Leistungen 
wie Unfallrente, Invaliditätsleistungen und Kurkostenbeihilfe.
Tipps für den Schutz vor Zecken und die richtige Entfernung
Um Infektionen und Krankenhausaufenthalte nach Zeckenbissen zu 
vermeiden, empfehlen Ärzte besonders Personen, die sich in den 
Verbreitungsgebieten FSME-infizierter Zecken aufhalten, eine Impfung.
Gegen Borreliose gibt es derzeit noch keinen Impfschutz. Um sich vor 
Zeckenbissen zu schützen, sollten Spaziergänger in freier Natur 
lange, geschlossene Kleidung tragen. Dadurch erschweren sie den 
Zecken den Kontakt mit der Haut. Nach jedem Aufenthalt im Grünen ist 
es ratsam, den Körper gründlich abzusuchen. Denn hat es eine Zecke 
bis auf die Haut geschafft, ist eine schnelle und richtige Entfernung
wichtig. Mit einer speziellen Pinzette lässt sie sich einfach aus der
Haut ziehen. Auf keinen Fall sollte man die Zecken rausdrehen, 
quetschen oder mit Öl beträufeln. Das erhöht nur die Anzahl der 
Infektionserreger bei der Übertragung ins Blut. Wer sich nicht sicher
ist, sollte einen Arzt aufsuchen, der die Zecke vorsichtig entfernt 
und die Wunde nachbehandelt.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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