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Klagen gegen "Diesel-Panzer": PKW dürfen weiter als Kleinlaster zugelassen werden - Teilerfolge wegen irreführender Abgaskennzeichnung gegen BMW und Mercedes - vzbv geht in Berufung im Fall VW

Berlin (ots)

08.12.2003 - Im Streit mit BMW, Mercedes und VW
wegen irreführender Abgaskennzeichnungen der Diesel-Modelle X5, ML
und Touareg hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Teilerfolge erzielt. BMW hat nach der mündlichen Verhandlung auf
dringendes Anraten des Landgerichts München erklärt, das beanstandete
X5-Modell nicht weiter vergleichend zu anderen PKW mit einem
"niedrigen Schadstoffausstoß" zu bewerben. Mercedes verzichtet bei
der Werbung für ein Modell der M-Klasse auf eine irreführende
Abgastabelle mit zu niedrigen Abgaswerten. Zudem haben BMW und
Mercedes ungeachtet der noch ausstehenden Urteile in der Werbung die
beanstandeten Angaben zur Abgasnorm verbraucherfreundlicher
nachgebessert.
Derweil hat das Landgericht Braunschweig die Klage gegen VW
abgewiesen. Demnach darf VW sein Touareg-Modell weiter mit der
Abgasnorm Euro 3 bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser Norm
der Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge zugrunde liegt. "Gegen dieses
Urteil werden wir Berufung einlegen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda
Müller. Es müsse ausgeschlossen werden, dass in Deutschland PKW mit
einem extrem hohen Schadstoffausstoß durch eine irreführende
Kennzeichnung ein positives Umweltimage verliehen würde.
Bei den Oberklassen-Limousinen handelt es sich um
Personenkraftwagen (PKW) mit einem extrem hohen Schadstoffausstoß.
Die tonnenschweren Pkws werden im Internet mit der Abgasnorm Euro 3
beworben, ohne Hinweis, dass es sich dabei um die Norm für leichte
Nutzfahrzeuge handelt, die deutlich höher liegen als für PKW. "Mit
geringerem Gewicht wären die Fahrzeuge wegen zu hoher
Partikelemissionen als PKW-Neuwagen gar nicht zulassungsfähig", so
Edda Müller. Besonders brisant sei, dass die Käufer dieser
Diesel-Panzer zudem mit einer ermäßigten KFZ-Steuer für Nutzfahrzeuge
belohnt würden und damit weniger Steuer zahlen als für einen
kleineren und leichteren PKW. "Diese Gesetzeslücke, die es den
Konzernen ermöglicht, PKW als steuervergünstigte leichte
Nutzfahrzeuge anzumelden, muss unabhängig vom Ausgang der Verfahren
schnellstmöglich geschlossen werden", so Edda Müller. Deutliche Worte
dazu fand auch die Vorsitzende Richterin am LG München. Sie erklärte,
die zugrundeliegenden Vorschriften seien "einfach bescheuert".
Die Abweisung der Klage gegen VW hatten die Richter mit dem
Hinweis begründet, dass es den Käufer nicht interessiere, dass es
sich bei dem Fahrzeug immissionsschutzrechtlich nicht um einen PKW
handele. Daher sei für den durchschnittlich informierten Verbraucher
die Werbung mit der Abgasnorm Euro 3 im Rahmen der PKW-Präsentation
im Internet nicht irreführend. "Hier wird dem Verbraucher
unterstellt, dass er sich nicht für Umweltaspekte und die
gesundheitliche Auswirkung von Dieselruß-Emissionen interessiert", so
Edda Müller. Für durch Dieselruß geschädigte Menschen seien die
Fahrzeuge und die Beurteilung der Richter ein Schlag ins Gesicht.
Laut einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes sterben allein in
Deutschland jährlich 10-19.000 Menschen an den Folgeerkrankungen
durch Dieselruß.
Aktenzeichen und Stand der Verfahren:
VW: LG Braunschweig, 21 O 1563/03
Daimler: LG Stuttgart, Verkündungstermin 18.12.03
BMW: LG München I, Verkündungstermin 04.02.04
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Vikki Schäfer

Telefon: 030 / 25800525
Email: schaefer@vzbv.de

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