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Funktionelle Getränke: - Schlechte Noten für Getränke mit Zusatznutzen - rasche Gesetze zu Lebensmittelanreicherung und Werbeaussagen gefordert

Berlin (ots)

Berlin, 27. November 2003 - Getränke mit
angepriesenem Zusatznutzen halten nicht, was sie versprechen. In
einigen Fällen entpuppen sich die angeblichen Heilsbringer sogar als
potentiell gesundheitsschädlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine
bundesweite Marktanalyse der Verbraucherzentralen von so genannten
Funktionellen Getränken, die durch die Anreicherung verschiedener
Wirksubstanzen ein Plus an Gesundheit, Vitalität oder Power
versprechen. "Die Getränke erwecken den Eindruck, man müsste nur
zugreifen, um gesund, ewig jung oder vital zu sein", so Professor
Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
In einigen Fällen könne genau das Gegenteil eintreten.
Um die Irreführung durch Werbeaussagen zu unterbinden und die
Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, hat EU-
Verbraucherschutzkommissar David Byrne zwei Verordnungsentwürfe zu
nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (Health
Claims) sowie zur Lebensmittelanreicherung vorgelegt. Der vzbv
fordert die Bundesregierung und die deutschen Vertreter im
Europäischen Parlament auf, die Entwürfe mit Nachdruck zu
unterstützen und zur Verabschiedung zu bringen. Zudem müssen die
Mitgliedstaaten durch weitreichende Sanktionen und eine konsequente
Überwachung sicherstellen, dass die Vorschriften auch wirklich
eingehalten werden.
Markterhebung: Funktionelle Getränke - Alkoholfreies mit
Zusatznutzen?
Im Rahmen der Untersuchung der Verbraucherzentralen wurden in
sechs Bundesländern 238 ACE-Getränke, Energy Drinks,
Sportler-Getränke, Probiotische Milchgetränke, Frühstückdrinks,
Vitamingetränke, Wellness-Getränke und Wässer mit verschiedenen
Wirksubstanzen eingekauft und bewertet. Insgesamt enthalten die
Getränke mehr als 100 verschiedene zugesetzte Wirksubstanzen (bis zu
13 pro Getränk), von Apfelessig und Aloe Vera über Johanniskraut,
Kombucha, Vitaminen bis Zitronengras. Dabei versprechen manche
Produkte wahre Wunder. Die Palette der Werbeaussagen reicht von
"Wahres Gesundheitselixier", "Quelle ewiger Jugend", "Pfad zu langem
Leben" bis "Die Omega-3-Fettsäure DHA braucht ihr Körper täglich"
oder "mehr Calcium und Magnesium für die Muskelfunktion". ACE-Säfte
etwa werden mit Aussagen wie "Schütz Dich" oder "hochdosiert für Ihre
Gesundheit" beworben. Weitere Ergebnisse der Markterhebung:
- Die meisten Aussagen beziehen sich lediglich auf die potentielle
Wirkung der zugesetzten Substanz, nicht aber auf die Gesamtwirkung
des Getränks.
- Bei Energy Drinks ignorieren fast alle Anbieter die
Empfehlungen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Warnung
vor unterwünschten Nebenwirkungen bei ausgiebiger Sportbetätigung
oder in Kombination mit Alkohol.
- Bei der Nährwertkennzeichnung werden teilweise schlicht falsche
Angaben gemacht, etwa durch eine falsche Zahl oder eine falsche
Maßeinheit.
- Zudem werden Bestandteile hervorgehoben, die im Produkt lediglich
in Spuren oder als Aroma enthalten sind. So enthält z.B. ein Trauben-
Papaya-Getränk gerade mal 0,5 % Fruchtsaft.
"Die weit überzogenen Darstellungen zu gesundheitsfördernden
Wirkungen der verschiedenen Zutaten entbehren zumeist jeglicher
wissenschaftlicher Grundlage", so Angela Clausen,
Ernährungsreferentin der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen.
Noch viel schlimmer: In Einzelfällen könnten die Produkte sogar zur
Schädigung der Gesundheit führen. Problematisch sei vor allem die
Anreicherung mit Beta-Carotin. Aus Studien ist bekannt, dass Beta-
Carotin in isolierter Form schon bei einer täglichen Aufnahme von nur
20 mg bei starken Rauchern und Menschen mit Herz-Kreislauf-
Erkrankungen Gesundheitsschäden verursachen kann. "Auch sonst lassen
die zugesetzten Mengen kein ernährungswissenschaftliches Konzept
erkennen", so Clausen. Als Beispiel nannte sie ein Kindergetränk mit
einem doppelten Gehalt Vitamin-B12 der empfohlenen Tagesdosis für
Erwachsene in 100 ml. Nicht minder problematisch sei der Einsatz von
Arzneipflanzen. "Entweder sie sind nur in geringen Mengen enthalten
und dann weder nützlich noch schädlich oder aber höher dosiert ein
schwer kalkulierbares Risiko."
Die Ergebnisse der Studie zeigen dringenden Handlungsbedarf auf.
Aus Sicht des vzbv dürfen Anreicherungen von Lebensmitteln nur dann
vorgenommen werden, wenn ein erkennbarer gesundheitlicher Nutzen
damit verbunden ist. Konkret fordert der vzbv für einen vorsorgenden
Gesundheitsschutz und zur Verhinderung der Irreführung der
Verbraucher:
- Eine rasche Verabschiedung des von EU-Verbraucherkommissar
Byrne vorgelegten Verordnungsentwurfs zur Anreicherung von
Lebensmitteln (Fortification). Zu begrüßen sind:
 - Die Einführung einer EU-weit gültigen Positivliste für die
Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralien. Diese
muss jedoch auf andere Zusätze (Sekundäre Pflanzenstoffe, isolierte
Ballaststoffe, essentielle Fettsäuren, Aminosäuren) ausgeweitet
werden. Dabei muss auch festgelegt werden, ob Stoffe mit
Arzneicharakter (z.B. Johanniskraut, Ginseng) und Substanzen mit
bisher ungeklärter Wirkungsweise (z.B. Taurin, Glucuronolacton)
künftig überhaupt noch zugesetzt werden dürfen.
- Die Festlegung von Höchstmengen für die Anreicherung von
Lebensmitteln. Bisher sind im Entwurf lediglich Kriterien für die
Höchstmengen von Vitaminen und Mineralien vorgesehen. Hier brauchen
wir dringend auch Regelungen für andere Zusätze (s.o.). Die Mengen
müssen so dosiert sein, dass Warnhinweise hinfällig sind und alle
Bevölkerungsgruppen das Produkt ohne Gesundheitsschäden konsumieren
können.
 Die rasche Verabschiedung des EU-Verordnungsentwurfs zu
nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (Health
Claims). Der Verordnungsentwurf regelt im wesentlichen, unter welchen
Bedingungen Nährwertangaben wie z.B. fett- oder zuckerarm gemacht
werden können. Zudem werden Bedingungen für die Verwendung
gesundheitsbezogener Werbeaussagen festgelegt. Voraussetzung ist,
dass diese Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind und von der
Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) überprüft wurden. Der vzbv
fordert, dass sich die Claims ausdrücklich auf das Produkt beziehen
und nicht nur auf die mögliche Wirkung zugesetzter Stoffe.
Ein Faltblatt zum Thema ist kostenfrei bei allen
Verbraucherzentralen erhältlich.
Der ausführliche Bericht "Funktionelle Getränke - Alkoholfreies mit
Zusatznutzen?", eine Kurzfassung und ein Kurzpaper zu den
rechtlichen Grundlagen sind unter
www.verbraucherzentrale.de/funcdrinks oder
www.vzbv.de/Pressemitteilungen abrufbar.
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

-Angelika Michel-Drees, Ernährungsreferentin vzbv, Tel.: 030/25800-
434, Mail: gesundheit@vzbv.de
-Angela Clausen, Ernährungsexpertin Verbraucher-Zentrale Nordrhein-
Westfalen, Tel.: 0211/3809-124, Mail: angela.clausen@vz-nrw.de
-Christian Fronczak, Pressereferent vzbv, Tel.: 030/25800-524, Mail:
presse@vzbv.de

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