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Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG

EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999 w, (die "Gesellschaft"), Homepage: www.sbo.at

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Mittwoch dem 23. April 2014 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2,
("Stadthalle"), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender Tagesordnung:


1)
Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses samt Anhang und Lagebericht,
des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes,
jeweils zum 31.12.2013 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2013.

2)
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2013
ausgewiesenen Bilanzergebnisses.

3)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2013.

4)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2013.

5)
Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.

6)
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13
Absatz 4 der Satzung.

7)
Wahlen in den Aufsichtsrat.

8)     
a)  
Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 25. April 2012
beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß §
65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.

b)
Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft
bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des
niedrigsten und höchsten Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie
zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.

c)
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die
Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist
jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG
ausgeschlossen.

9)
Beschlussfassung über

a)
die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, das Grundkapital der
Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung in das Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu
höchstens Nominale EUR 1.600.000,-- durch Ausgabe von bis zu höchstens 1.600.000
Stück neue auf den Inhaber lautende Aktien im Nominale von je EUR 1,--, dies
entspricht 10 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, zum
Mindestausgabepreis von 100 %, zu erhöhen, und zwar auch im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts gemäß § 153 Absatz 6 Aktiengesetz sowie gegebenenfalls auch unter
vollständigem oder teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes (i) im
Falle der Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder (ii) im Falle der
Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage, und den Ausgabekurs sowie die
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
                
b)
die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;

c)
die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1
zur Anpassung an die unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse.


Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 13. April 2014, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 17. April 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 

per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, Hauptstraße 2, 2630
Ternitz, oder

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65

per E-Mail:  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF,
PDF, etc)

per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text
angeben

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen.
Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache
entgegengenommen. 

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen
(§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG
erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw
deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Vollmachten können bis spätestens 22. April 2014, 16.00 Uhr per Post an
die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500
65) oder per E-Mail:  anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden.
Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die
Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage
(www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird
auf Verlangen auch per Post zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 2. April 2014, an der Adresse 2630
Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.

Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert
des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu
übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin spätestens am 11. April 2014, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG). 

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 

Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z
9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
(Stichtag 24. März 2014) 87.761 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §
65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Stichtag 24. März 2014) 15.912.239.

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2014 auf der
Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: 

- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und Lagebericht;

- Corporate Governance-Bericht;

- IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und
-lagebericht; 

- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2); 

- Bericht des Aufsichtsrats;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9;

- Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2
AktG.

- Bericht des Vorstandes gem. § 170 Abs 2 in Verb. mit § 153 Abs. 4 AktG zu TOP
9

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein)
zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.

Ternitz, im März 2014

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
MMag Florian Schütz, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz/Austria, Hauptstrasse 2
Tel.: +43 2630 315-251
Fax: +43 2630 315-501
E-Mail:  f.schuetz@sbo.co.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
             Hauptstrasse 2
             A-2630 Ternitz
Telefon:     02630/315110
FAX:         02630/315101
Email:        sboe@sbo.co.at
WWW:         http://www.sbo.at
Branche:     Öl und Gas Exploration
ISIN:        AT0000946652
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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