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ETS 2 fristgerecht einführen – CO₂-Preis als Lenkungsinstrument für die Wärmewende nutzen

ETS 2 fristgerecht einführen – CO₂-Preis als Lenkungsinstrument für die Wärmewende nutzen

Berlin, 7. Juli 2025: Heute endet die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen im Konsultationsprozess zur Brennstoff-Emissionshandelsverordnung (BEHV). In diesem Zusammenhang appelliert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) an die Bundesregierung, den Umstieg von einem nationalen System zu einem europäischen System zu organisieren. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: „Der fristgerechte Umstieg vom nationalen Brennstoff-Emissionshandelssystem zum europäischen Emission Trading System (ETS 2) ist wichtig für die Wärmewende. Nur so kann der CO -Preis seine steuernde, technologiefördernde Wirkung über Deutschland hinaus entfalten.“

Das neue EU-weite ETS 2, das 2027 in Kraft treten soll und den Wärmesektor sowie Verkehr auf europäischer Ebene einbindet, sei ein entscheidender Fortschritt für die Klimapolitik. Es ersetze in Deutschland den nationalen CO2-Preis im Wärme- und Verkehrssektor, der bisher mit Festpreisen arbeitete. Ab 2027 wird dieses Festpreissystem durch ein EU-weites Handelssystem ersetzt, bei dem sich die CO2-Preise im Wettbewerb bilden und die CO2-Zertifikate nur begrenzt verfügbar sind. Die Zertifikatspreise schaffen so echten Wettbewerbsdruck und legen die Grundlagen für die Einhaltung der Klimaziele.

„Der CO2-Preis bringt Investitionsanreize für Erneuerbare Energien. Ein marktbasierter CO₂-Preis korrigiert Fehlanreize zugunsten fossiler Energieträger und schafft verlässlichere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und Bioenergie. Wichtig ist dabei, dass der CO2-Preis mit ergänzenden Maßnahmen flankiert wird. Es braucht Förderprogramme, ordnungsrechtliche Vorgaben sowie eine sozialverträgliche Einbettung. Der CO2-Preis allein reicht nicht aus, um eine sozialverträgliche Wärmewende ohne Strukturbrüche zu organisieren“, betont die BEE-Präsidentin.

Ein Beispiel für flankierende ordnungspolitische Vorgaben sei ein Mindestanteil an Erneuerbarer Wärme bei neuen Heizungen, wie im GEG angelegt. Zusätzlich stellt Peter heraus, dass der Wechsel in der Systematik termingerecht erfolgen müsse. „Eine Verschiebung würde den Zeitraum, in dem die nötigen CO₂-Reduzierungen zu erreichen sind, verkürzen und die befürchteten Probleme bei der Transformation so noch verschärfen. Eine solche Vertagung würde also keine Probleme lösen, sondern sie verschärfen“, erklärt Peter.

„Der nationale Brennstoffemissionshandel setzt in Deutschland bereits Signale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, Die Ausweitung auf die gesamte EU und der Wechsel von einem Festpreissystem zu einem Handelssystem mit Zertifikatsobergrenze und schwankenden Preisen im ETS 2 ist sinnvoll, denn ein wirksamer CO₂-Preis führt zu mehr Investitionen in erneuerbare Heizsysteme,“ so Peter abschließend.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
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