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Caritas unterstützt verbesserten Schutz gegen Diskriminierung
Antidiskriminierungsgesetz rasch verabschieden

Freiburg (ots)

Der Deutsche Caritasverband (DCV) steht einem
Antidiskriminierungsgesetz positiv gegenüber. Seinem
Selbstverständnis als Anwalt und Partner benachteiligter Menschen
entsprechend tritt er stets Entwicklungen entgegen, die zur
Ausgrenzung einzelner Personen oder Gruppen führen. Einer schlüssigen
Antidiskriminierungspolitik und -gesetzgebung misst er daher eine
große Bedeutung bei.
Der Gesetzentwurf, der heute im zuständigen Ausschuss abschließend
beraten wird, weist allerdings unter staatskirchenrechtlichen
Gesichtspunkten noch Mängel auf. Der Verband appelliert an die
Parlamentarier, die noch offenen Forderungen der Kirchen im
Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Der Deutsche Caritasverband teilt nicht die Auffassung, das
Antidiskriminierungsgesetz werde ein Übermaß an Bürokratie oder eine
Prozesslawine auslösen. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen
zur Gleichberechtigung der Frau zeigen, dass die Umsetzung zu keinem
unverantwortbaren Mehraufwand führen wird.
Der DCV wendet sich gegen eine weitere Verzögerung bei der
Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes. Deutschland muss seinen
europäischen Verpflichtungen nachkommen und den Betroffenen
gesetzlichen Schutz gewähren. Der DCV appelliert daher an den
Bundestag und den Bundesrat, das Gesetz noch in dieser
Legislaturperiode zu verabschieden.

Kontakt:

Dr. Elke Tießler-Marenda,
Tel. (07 61) 2 00-3 71,
E-Mail: elke.tiessler-marenda@caritas.de

Original content of: Deutscher Caritasverband e.V., transmitted by news aktuell

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