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Lausitzer Rundschau: Tod von Eluana Englaro heizt Streit um Sterbehilfe an Seelenfrieden

Cottbus (ots)

Das Altersheim, in dem Eluana Englaro am
Montagabend im norditalienischen Udine starb, heißt "La Quiete" . 
Seit einem Autounfall im Jahr 1992 hatte sie im Wachkoma gelegen. 
Eine unsäglich lange Leidenszeit, auch für die Angehörigen, die durch
das Stoppen der künstlichen Ernährung beendet wurde. La Quiete 
bedeutet so viel wie Seelenfrieden. Lange schien ihr gerade dieser 
Seelenfrieden nicht vergönnt zu sein. Denn ihr Schicksal bewegt nicht
nur die Menschen, sorgt für Schlagzeilen und Gesprächsstoff. Es dient
vor allem einem regelrechten Tauziehen zwischen den Heiligsprechern 
des Lebens und jenen, die ein Recht aufs Sterben einfordern. Dieser 
oft unwürdig ausufernde Streit auf Leben und Tod ist noch nicht zu 
Ende. Und auch wenn er besonders in Italien religiöse und politische 
Wellen schlägt, geht er weit darüber hinaus. Es hat etwas 
Bestürzendes an sich, weil sich wohl kaum eine Regierung jemals so 
massiv in eine juristische Auseinandersetzung eingeschaltet und 
versucht hat, mit politischem Druck einen von der Familie einmütig 
getroffenen und von einem Gericht rechtskräftig für erlaubt erklärten
Behandlungsabbruch zu verhindern. Dürfen sich Menschen zum Richter 
über Leben und Tod aufschwingen? Wer entscheidet, wann Leben 
lebenswert und wann es zu Ende ist? Pfuscht die moderne 
Intensivmedizin Gott und der Natur ins Handwerk? Für diese Fragen 
gibt es keine einfachen Antworten. Sie fallen so unterschiedlich aus,
wie die Menschen, die sie (sich) stellen. Und sie dürfen nicht 
leichtfertig auf der Basis einiger dürrer, nicht genau hinterfragter 
Fakten beantwortet werden. Und schon gar nicht mit unwürdigem 
Gezerre, politischer Instrumentalisierung menschlichen Leides, 
Zeter-und-Mordio-Geschrei. Umso dringlicher ist es, einen klaren 
gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der menschliche Handlungsspielräume 
ermöglicht. In Italien wurde nun angekündigt, in den kommenden zwei 
Wochen ein Gesetz über Patientenverfügungen vorzubereiten. In 
Deutschland liegen nach jahrelanger Diskussion zu diesem Thema drei 
Gesetzentwürfe vor. Im Sommer soll das Gesetz nun endlich 
verabschiedet werden. In Patientenverfügungen wird der mutmaßliche 
Wille eines Todkranken festgehalten, wie weit lebenserhaltende und 
lebensverlängernde Maßnahmen gehen sollen. Ein Gesetz, das 
gründlichen Nachdenkens bedarf, sollen doch Missbrauch wie 
Missverständnisse ausgeschlossen werden. Es ist aber nicht in erster 
Linie eine Sache der Politik, sondern der Menschen. Und es geht auch 
über Für und Wider zu passiver Sterbehilfe hinaus. Es bewahrt uns 
nicht davor, uns mit dem eigenen Leben auseinanderzusetzen, mit den 
Möglichkeiten, die in ihm stecken, und den Unmöglichkeiten. Und am 
Ende auch zu akzeptieren: Zum Leben gehört der Tod.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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