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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe erlaubt Parteien Medienbeteiligungen Sieg gegen Unverfrorenheit

Cottbus (ots)

Die SPD hat einen klaren juristischen Sieg gegen
die Union und besonders gegen den hessischen Ministerpräsidenten 
Roland Koch (CDU) errungen. Dessen Mediengesetz, das jede noch so 
geringe Beteiligung von Parteien an Rundfunksendern in Hessen 
untersagt, wurde von den Sozialdemokraten immer als kalte Enteignung 
empfunden. Wie sich zeigt, zu Recht. Es war eine Lex SPD. Nur sie 
hatte schon vor dem Krieg ein Medienimperium, einen Besitz, den die 
Nazis enteigneten. Den baute die Partei nach 1945 wieder auf, als 
Gesellschaft für Pressebeteiligungen, um die Erträge, im Jahr 2006 
rund sieben Millionen Euro, für sich zu nutzen. Auch weil CDU und CSU
mit 44 Millionen Euro dreimal so viel Spenden bekommen wie die 
Sozialdemokraten. Es war schon unverfroren, dass ausgerechnet Koch, 
dessen Hessen-CDU auf rechtswidrige Liechtensteiner Konten aus 
unklarer Quelle zurückgreifen konnte, der SPD diese legale 
Einnahmequelle verstopfen wollte. Zwar gibt es keine Hinweise, dass 
die SPD ihre Presseanteile direkt politisch benutzt - die 
betreffenden Zeitungen haben zum Beispiel über die Irrungen und 
Wirrungen von Parteichef Kurt Beck genauso kritisch berichtet wie 
alle anderen.
Dennoch sollte sich die Partei bei künftigen Engagements gut 
überlegen, ob dies die richtige Branche ist. Denn die Konsumenten 
sind hier hochsensibel. Erneuerbare Energien etwa wären für 
Sozialdemokraten politisch viel korrekter und attraktiver. Dass sich 
Windräder ausnahmslos rechts herum drehen, müsste verkraftbar sein, 
wenn der Ertrag stimmt.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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