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Flughafenverband ADV: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Bahn in München ist ein wichtiges Signal

Berlin (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die sechs noch anhängigen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die geplante dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen abgewiesen. Mit dieser Entscheidung hat die Genehmigung Bestandskraft. Hierzu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):

"Die heutige Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ist eine Weichenstellung für die künftige Entwicklung des Münchner Flughafens. Sie ist ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Flughafenstandortes Deutschland."

Durch den Richterspruch wird der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Weiterhin wird das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept als rechtmäßig anerkannt.

Die Flughafeninfrastruktur in Deutschland benötigt ausreichend Kapazitäten, um sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. "Die geplante dritte Start- und Landebahn am Drehkreuz München ist eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben Deutschlands. Sie ist Garant für Wachstum und Arbeitsplätze. Wir setzen darauf, dass die Politik das Signal aus Leipzig wahrnimmt und sich zu dem Zukunftsprojekt dritte Bahn bekennt", so Ralph Beisel.

Pressekontakt:

Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero

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