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Was bedeutet Hartz IV für Menschen mit Behinderung?
Experte antwortet im Online-Forum von www.familienratgeber.de

Bonn (ots)

Die Reform zum Arbeitslosengeld II - besser unter dem
Namen "Hartz IV" bekannt - ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Die
neuen Regeln zur Berechnung der staatlichen Unterstützung werfen bei
Menschen mit Behinderungen und betroffenen Familien viele Fragen auf.
Kann mich die Arbeitsagentur zu einem Job verpflichten, obwohl ich
mein pflegebedürftiges Kind betreue? Gibt es Freibeträge für Menschen
mit Behinderung? Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet und werde
ich mit meiner Behinderung nach den neuen Regeln als nicht
erwerbsfähig eingestuft?
Die Aktion Mensch bietet deshalb auf ihrem Informationsportal
Familienratgeber eine Expertenberatung zu "Hartz IV" und den
Auswirkungen auf behinderte Menschen und ihre Familien an.
Rechtsanwalt Günther Hoffmann, spezialisiert auf Behinderten- und
Sozialrecht, beantwortet vom 14. bis 18. Februar im Online-Forum
"Pflege/Recht" unter www.familienratgeber.de individuelle Fragen rund
um das Thema "Hartz IV" und die Reformen des Sozialrechts.
Der Familienratgeber ist ein Internetangebot der Aktion Mensch,
das sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die sie
betreuenden Stellen richtet. Unter www.familienratgeber.de können
sich Interessierte umfassend zum Thema Familie und Behinderung
informieren und sich in Gesprächsforen direkt austauschen. Eine
ständig aktualisierte Adressdatenbank mit über 12.000 Anlaufstellen
bundesweit bietet die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie
Beratungs- und Hilfsangeboten zu suchen.

Pressekontakt:

Aktion Mensch Pressestelle
Mechthild Buchholz
Heinemannstraße 36, 53175 Bonn
Telefon: 0228 / 20 92 363
Fax. 0228 / 20 92 333
E-Mail: presse@aktion-mensch.de
Internet: www.aktion-mensch.de

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