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SoVD: Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben

Berlin (ots)

SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz erklärt: Der
Bundesrat hat am 13. Februar 2004 auf Antrag des Landes
Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für
Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr
erhoben werden soll. Vorgesehen sind EUR 75 für Verfahren vor
Sozialgerichten, EUR 150 für Verfahren vor Landessozialgerichten und
EUR 225 für Verfahren vor dem Bundessozialgericht.
Wir lehnen Gebühren für Sozialgerichte entschieden ab. Dies
gefährdet die  Durchsetzung der berechtigten Interessen sozial
schwacher Bürger.  Eine solche Regelung ist unverantwortlich,
bürokratisch und führt nur zu einer Verschiebung von Kosten.
Ein Viertel der Menschen, die sich an die Sozialgerichte wenden,
leben am Rande des Existenzminimums. Sie können eine solche Gebühr
nicht aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür
muss der Staat und damit letztendlich der Steuerzahler aufkommen.
Mehreinnahmen werden nicht erzielt.
Wir fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf,
den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf mit den Stimmen von
Rot-Grün zurückzuweisen.
Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben. Wir
warnen auch vor einer Zusammenlegung von Sozial- und
Verwaltungsgerichten, wie sie derzeit in einer Arbeitsgruppe der
Justizministerinnen und -minister der Länder diskutiert wird. Die
Arbeit der Sozialgerichte hat sich bewährt. Die  Verfahrensdauer ist
dort wesentlich kürzer und kostengünstiger als an
Verwaltungsgerichten. Zudem sehen wir die Gefahr, dass durch eine
Zusammenlegung der beiden Gerichtsstränge die Qualität der
Rechtssprechung abnehmen wird.  Eine Zusammenlegung von Sozial- und
Verwaltungsgerichten wäre daher fatal.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin

Tel.: 030/72 62 22 - 129 / Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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