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Inklusive Bildung: Elternwahlrecht ist gut, aber keinesfalls ausreichend

Berlin (ots)

Anlässlich der Ankündigung von NRW-Schulministerin
Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den 
Förderort einräumen zu wollen, erklärt Adolf Bauer:
Das Elternwahlrecht ist ein guter, jedoch keinesfalls 
ausreichender Schritt.
Das Wahlrecht bedeutet eine Erleichterung für Eltern, die schon 
heute für ihr behindertes Kind einen Platz in der Regelschule 
wünschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass viele Kinder mit 
Behinderungen gegen den Willen der Eltern Sonderschulen besuchen 
müssen - hier kann das Elternwahlrecht Abhilfe schaffen. Die 
Landesregierung ist in der Pflicht, ihrer Ankündigung zügig Taten 
folgen zu lassen und die gesetzlichen Regelungen umgehend zu 
verankern.
Das Elternwahlrecht ist jedoch keinesfalls ausreichend, um ein 
inklusives Bildungssystem in Deutschland, wie von der 
UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, zu verwirklichen. Dazu 
braucht es strukturelle Veränderungen in den Regelschulen. Die 
Schulen müssen die Voraussetzungen schaffen, damit gemeinsames Lernen
behinderter und nicht behinderter Kinder möglich wird.
Der Handlungsbedarf ist groß. Die Regelschulen müssen lernen, mit 
Vielfalt umzugehen. Sie müssen Kinder mit Behinderungen willkommen 
heißen statt auszusortieren. Sie müssen Unterstützungsangebote für 
behinderte Kinder etablieren, neue Unterrichtsformen entwickeln, sich
für externe Hilfesysteme öffnen und diese an die Schulen holen. Nicht
zuletzt müssen die Regelschulen barrierefrei werden.
Denn was nützt das Elternwahlrecht, wenn der Weg zur Regelschule 
bereits an der Schultreppe endet?
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Leutloff

Pressekontakt:

Kontakt:
Hans-Jürgen Leutloff
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 0/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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