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GdP begrüßt Fortschritt bei Bekämpfung der Kinderpornografie -- Poitz: Gesetzgeberischer Fehler hat Ermittler massiv belastet

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bekämpfung der Kinderpornografie. „Der Gesetzentwurf macht einen Fehler rückgängig, der die Strafverfolgungsbehörden massiv belastet“, betonte der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz am Mittwoch in Berlin.

Das Mindeststrafmaß bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte soll herabgestuft werden. Weiterhin wird die Höchststrafe von zehn Jahren jedoch unverändert bleiben. Poitz sprach als geladener Sachverständiger im Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.

Die geplante Einstufung als Vergehen ermöglicht eine sachgerechtere Ermittlungsarbeit, erklärte Poitz. Es ergäben sich im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage die notwendigen polizeilichen sowie staatsanwaltschaftlichen Handlungsspielräume.

„Noch werden Personen kriminalisiert, die in den Besitz entsprechenden Materials ohne eigene sexuelle Motivation gelangen. Wer also ungewollt inkriminiertes Material erhält und damit beispielsweise Strafanzeige erstattet oder Dienstvorgesetzte informiert, würde nach geltender Rechtslage als Täterin oder Täter registriert“, sagte der Gewerkschafter. Dies führe zu Unsicherheiten und im nicht unwahrscheinlichen Falle einer Verurteilung zu erheblichen negativen Konsequenzen. Die GdP regt an, trotz der Herabstufung zu einem Vergehen, das Delikt im Rahmen des novellierten Gesetzes weiterhin als schwere sowie besonders schwere Straftat darzustellen. Poitz: „Aus Ermittlersicht würde dies für Rechtssicherheit mit Blick auf die Schwelle zu ermittlungsunterstützenden Maßnahmen, wie der Telekommunikationsüberwachung, der Quellen-TKÜ, der Online-Durchsuchung sowie der Erhebung von Kommunikationsdaten, sorgen.“

Kommunikationsdaten müssten jedoch mit Mindestspeicherfristen versehen werden, forderte der GdP-Vize. Derzeit stünden Ermittlerinnen und Ermittler oftmals vor der Herausforderung, dass IP-Adressen, die zu den Täterinnen und Tätern führen könnten, bei den Providern gar nicht mehr vorhanden seien. Der Gesetzgeber sollte zügig, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geöffneten Spielräume für eine sowohl europarechtskonforme als auch grundrechtsschonende Ausgestaltung der nationalen Regelungen zur Mindestspeicherung von Kommunikationsdaten praxistauglich füllen.

Der Polizei zur Verfügung stehen sollte zudem der Einsatz biometrischer Erkennungssysteme im polizeilichen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Opfer und Täter könnten angesichts inzwischen riesiger zu analysierender Datenmengen schneller identifiziert, Verfahren eröffnet sowie Ermittlerinnen und Ermittler entlastet werden. Dies gelte insbesondere für Regelungen zum Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssysteme.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113 | Pressereferent Michael Zielasko: 0172-2064568

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