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Wettbewerbsverzerrungen bei SoFFin II verhindern - Lehren aus vergangenen Stabilisierungsmaßnahmen ziehen

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) warnt davor, Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Bankenstützungen weiterhin zuzulassen. Der Regierungsentwurf für die Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Januar 2012 zum Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz (SoFFin II) führe diese Problematik fort. "Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die staatlich gestützten Instituten im gesamten Kundengeschäft, also auch im Einlagengeschäft, untersagt, marktferne und betriebswirtschaftlich unsinnige Konditionen anzubieten", erklärt BVR-Präsident Uwe Fröhlich. "Dass ein staatlich gestütztes Institut Preisführer bei aktuellen Sparzinsangeboten ist, verdeutlicht, wie stark wirtschaftlich solide Institute im Wettbewerb benachteiligt werden", so Fröhlich.

Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig nach eigenem Ermessen höhere Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute stellen kann. Dies lasse Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Tragfähigkeit der neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen aufkommen. Es sei höchst bedenklich, wenn der Aufsicht allein auf Basis von Absprachen zwischen europäischen Stellen derart gravierende Eingriffsrechte eingeräumt würden. Eigenkapitalanforderungen müssten ganz klar ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Gesetzgebung bleiben. Nur so sei ein verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für den Finanzmarkt gewährleistet.

Unabhängig davon solle der Gesetzgeber klarstellen, dass derartige aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität abwenden sollen, nicht auf regional aufgestellte Institute, sondern ausschließlich auf systemrelevante Banken angewendet werden dürfen.

Pressekontakt:

Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
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Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
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