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Riester-Vertrag: Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe des Staates

Berlin (ots)

Dass sich ein Riester-Vertrag lohnt, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA). Der Studie "12 Jahre Riester-Rente" zufolge steigt die Rendite deutlich mit Hilfe der staatlichen Zulagen. Wer sich diese Förderung nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln: Denn die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge gibt es nicht automatisch.

Fast 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Diese muss gesondert beantragt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten Sparer von ihrem Anbieter. Die Frist für das Jahr 2012 läuft am 31. Dezember 2014 ab. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen.

Warum ist ein Dauerzulagenantrag sinnvoll

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der entsprechende Zulagenbetrag wird dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

Tipp: Auch die Angaben zum Dauerzulagenantrag von Zeit zu Zeit prüfen! Denn ändert sich die persönliche Lebenssituation, weil man zum Beispiel heiratet oder ein Kind bekommt, dann können sich auch die Zulagenansprüche ändern. Mögliche Änderungen sollten dann schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

Wie hoch ist die Riester-Förderung?

Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange wie man Kindergeld bezieht - also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Wer die volle Riester-Förderung erhalten möchte, muss jährlich mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.

Tipp: Bei Gehaltserhöhungen die Zulagen ausschöpfen! Um sich die volle Höhe der Zulagen zu sichern, müssen Verbraucher ihr Einkommen und ihre Beiträge im Blick behalten. Eine Erhöhung des Einkommens wirkt sich auf die Riester-Zulagen aus. Um weiterhin die volle Zulage zu erhalten, muss der Eigenbetrag angepasst werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unmittelbar Anspruch auf staatliche Förderung hat jeder, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Neben Angestellten zählen auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld oder Versicherte der Künstlersozialkasse dazu.

Daneben gibt es aber auch die mittelbare Förderung beispielsweise über den Ehepartner. So können Hausfrauen oder -männer und Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, Zulagen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Partner einen Riester-Vertrag hat und ein Mindestbetrag von 60 Euro jährlich eingezahlt wird.

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin:
Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5902
u.grossmann@gdv.de

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