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4,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2022 als im Vormonat

WIESBADEN (ots)

  • 11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr
  • Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 gegenüber 2020 fast verdoppelt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2022 um 4,2 % gegenüber Januar 2022 gestiegen. Zuvor war sie im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft.

11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 vorliegen. Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 13 993 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,7 % weniger als im Jahr 2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der Corona-Krise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2021 um 25,4 % niedriger. Einen Anstieg hatte es zuletzt während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2020.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen, Insolvenzhäufigkeit bei Verkehr und Lagerei am höchsten

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2021 im Baugewerbe mit 2 423 Fällen (Jahr 2020: 2 500; -3,1 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 2 122 Verfahren (Jahr 2020: 2 466; -13,9 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1 490 Insolvenzen gemeldet (Jahr 2020: 1 719; -13,3 %).

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Jahr 2021 in Deutschland 46 Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die meisten Unternehmensinsolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110 Unternehmensinsolvenzen. Im Baugewerbe lag die Insolvenzhäufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur 8 Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung.

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

90,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Jahr 2021 mit +90,7 % gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 um 27,1 %.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Februar 2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Sonderseite Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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