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43 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2020 in den Branchen der kritischen Infrastruktur
17,9 Millionen Menschen in für das Gemeinwesen wichtigen Bereichen tätig

WIESBADEN (ots)

Durch die Corona-Pandemie rückte die sogenannte kritische Infrastruktur in den Fokus. Laut Bundesregierung sind das Bereiche mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Beeinträchtigung oder Ausfall nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand erster Ergebnisse des Mikrozensus 2020 mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 rund 17,9 Millionen Menschen oder 43 % der erwerbstätigen Personen ab 15 Jahren in Branchen, in denen kritische Infrastrukturen beheimatet sind. Die größte Gruppe bildeten die 5,6 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Gesundheit, gefolgt von 3,4 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Staat und Verwaltung sowie 2,9 Millionen im Sektor Ernährung.

Hoher Frauenanteil und hohe Teilzeitquote in den Branchen der kritischen Infrastruktur

Mit rund 9,3 Millionen Frauen war im Jahr 2020 gut jede zweite erwerbstätige Person (52 %) in den Branchen der kritischen Infrastruktur weiblich. In den anderen Wirtschaftsbereichen betrug der Frauenanteil lediglich 43 %. Die familiäre Situation der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur ist dabei vergleichbar mit derjenigen in den anderen Wirtschaftsbereichen: Jeweils etwa ein Drittel der Erwerbstätigen lebte in einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die vergleichsweise hohe Frauenquote in den Branchen der kritischen Infrastruktur ist vor allem auf den Sektor Gesundheit zurückzuführen: Hier waren mit 4,1 Millionen fast drei Viertel (73 %) der Erwerbstätigen weiblich.

Der höhere Frauenanteil in den Branchen der kritischen Infrastruktur trägt zum leicht höheren Anteil Teilzeitbeschäftigter in diesem Bereich (31 %) bei, da Frauen öfter als Männer familiäre Verpflichtungen und Arbeit miteinander vereinbaren müssen. In den anderen Wirtschaftsbereichen waren nur 28 % der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. 25 % aller Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur waren teilzeitbeschäftigte Frauen und 6 % waren teilzeitbeschäftigte Männer (andere Wirtschaftsbereiche: 21 % Frauen, 7 % Männer). Trotzdem arbeiteten Männer und Frauen in diesen Branchen pro Woche etwas länger als in den anderen Bereichen. So arbeiteten Männer in den Branchen der kritischen Infrastruktur normalerweise 39 Stunden und in den restlichen Bereichen 38 Stunden pro Woche. Die Wochenarbeitszeit von Frauen lag in den Branchen der kritischen Infrastruktur bei 31 Stunden und in den sonstigen Bereichen bei 30 Stunden.

Drei Viertel der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur sind "Fachkraft" oder "Spezialist/-in"

Berufe und Tätigkeiten in den Branchen der kritischen Infrastruktur verlangen eher eine hohe Qualifikation zur "Fachkraft" oder "Spezialist/-in", als dies in den anderen Wirtschaftsbereichen der Fall ist. Um diese Qualifikationsniveaus zu erreichen, ist neben informellen Faktoren wie entsprechender Berufserfahrung entweder eine klassische Berufsausbildung, ein Meister-/Technikerabschluss oder ein Bachelorstudium erforderlich. Im Jahr 2020 waren in den Wirtschaftsbereichen der kritischen Infrastruktur drei Viertel (75 %) der Erwerbstätigen Fachkräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten. In den anderen Wirtschaftsbereichen lag der Anteil nur bei zwei Drittel (67 %). Anders ist das Verhältnis bei hochkomplexen Tätigkeiten, die in jedem Fall ein Studium verlangen: So ging nur gut ein Sechstel (17 %) der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur hochkomplexen Tätigkeiten nach, während der Anteil in den anderen Wirtschaftsbereichen bei knapp einem Viertel (23 %) lag.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2020. Weitere Ergebnisse werden je nach Aufbereitungsstand der Mikrozensus-Daten in den kommenden Monaten im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

Methodische Hinweise:

Bereits vor der Corona-Pandemie definierte die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern den Begriff der "kritischen Infrastrukturen" als Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten.

Zur statistischen Abgrenzung der kritischen Infrastruktur bietet die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) einen geeigneten Ansatzpunkt. In Anlehnung an diesen von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Ansatz umfassen die Branchen der kritischen Infrastruktur die zehn als Sektoren bezeichneten Teilbereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport, Verkehr und Logistik, Gesundheit, Wasser und Entsorgung, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien sowie Reparatur und Instandhaltung der kritischen Infrastruktur. Diesen Sektoren werden die einzelnen Wirtschaftsbereichsebenen nach WZ 2008 zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen nicht alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auf den einzelnen Gliederungsebenen zur kritischen Infrastruktur zählen. Außerdem kann es vorkommen, dass die Gliederungstiefe in der WZ 2008 nicht ausreicht, um einzelne Branchen eindeutig einem Sektor zuzuordnen. Dies kann zu einer Überzeichnung in einzelnen Teilbereichen führen. Das heißt, es können Bereiche und damit Erwerbstätige einem Sektor zugerechnet werden, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen beziehungsweise zum jeweiligen Sektor zählen.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Als Erwerbstätige gelten im Mikrozensus alle Personen im Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Sie können dabei zum Beispiel in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschließlich Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu beziehen. Dabei gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit). Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Einkommen, Konsum, Lebensbedingungen,

Telefon: +49 611 75 8880

www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
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Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

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