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2018 erstmals seit 2002 wieder mehr als 70 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen

Wiesbaden (ots)

70,3 % der Kernerwerbstätigen in Deutschland waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt - also sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis an allen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Ausbildung oder Freiwilligendienst) damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke von 70 %. Zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von 65,4 % im Jahr 2007. Dieser aktuellen Zunahme steht ein Rückgang der atypischen Beschäftigung gegenüber. Er fiel von 22,6 % im Jahr 2007 auf 20,1 % im Jahr 2018. Zugleich sank der Anteil der Selbstständigen von 11,1 % auf 9,3 %.

Definitionen und methodische Hinweise:

   - Kernerwerbstätige: Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, 
     die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- 
     sowie Freiwilligendienst befinden. Die angegebene Gesamtzahl 
     umfasst auch mithelfende Familienangehörige, die in der Tabelle 
     nicht gesondert ausgewiesen sind.
   - Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis: In einem 
     abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das in Vollzeit oder in 
     Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. 
     Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer arbeiten zudem direkt 
     in dem Unternehmen, mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben. Bei 
     Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem 
     Arbeitgeber - der Zeitarbeitsfirma - an andere Unternehmen 
     verliehen werden, ist das nicht der Fall. Die Personen mit einem
     Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jahresergebnissen des 
     Mikrozensus berechnet.
   - Atypische Beschäftigung: Zu den atypischen Beschäftigungsformen 
     werden - in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis - 
     Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro 
     Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen 
     sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.
   - Methodischer Hinweis zu den Erhebungsjahren: Bis 2004 Ergebnisse
     für eine Berichtswoche im Frühjahr; ab 2005 
     Jahresdurchschnittsergebnisse sowie geänderte Erhebungs- und 
     Hochrechnungsverfahren. Ab 2011 geänderte Erfassung des 
     Erwerbsstatus; Hochrechnung anhand der 
     Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ab 2016 
     aktualisierte Auswahlgrundlage der Stichprobe auf Basis des 
     Zensus 2011. Ab 2017 Bevölkerung in Privathaushalten (ohne 
     Gemeinschaftsunterkünfte), Erfassung der Zeitarbeit mit 
     Auskunftspflicht.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Pressestelle, Telefon: +49 (0) 611 / 75 3444, www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de

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