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ARD erzielt Erfolg vor Gericht: Bild TV durfte ARD-Material am Wahlabend nicht live übernehmen

Köln (ots)

ARD-Erfolg gegen unerlaubte Übernahme von Bildmaterial am Wahlabend: Die Übernahme von ARD-Bildmaterial durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl war urheberrechtswidrig. Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Dezember wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt. In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen sei rechtswidrig gewesen. Beide Live-Übernahmen waren ohne jegliche Vorabsprachen mit der ARD erfolgt. Anders als das Landgericht erklärte das Kammergericht darüber hinaus auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig.

Bereits im vergangenen November war das ZDF mit einer Klage gegen Bild TV beim Landgericht Köln erfolgreich gewesen: Bild TV hatte ebenfalls am Wahlabend Teile der im ZDF gesendeten Berliner Runde live im eigenen Programm übertragen. Auch dies verstieß nach Auffassung des Landgerichts Köln gegen das Urheberrecht.

Fotos unter ARD-Foto.de

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pressestelle@ard.de

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