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Der Tagesspiegel: Bischof Williamson erwägt Einspruch gegen drohenden Strafbefehl wegen Volksverhetzung Deutscher Anwalt: Die Beweislage ist dünn

Berlin (ots)

Der deutsche Rechtsanwalt des mutmaßlichen
Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson erwägt, gegen den 
drohenden Strafbefehl wegen Volksverhetzung vorzugehen. "Es ist nicht
ausgeschlossen, dass wir Einspruch einlegen, wenn das Gericht den 
Strafbefehl erlassen hat", sagte der Coburger Strafverteidiger 
Matthias Loßmann dem Tagesspiegel (Freitagsausgabe). "Die Beweislage 
ist dünn", sagte Loßmann weiter. Es lägen keine für das Gericht 
verwertbaren Aussagen der schwedischen TV-Journalisten vor. Ein 
Schreiben des schwedischen TV-Unternehmens, wonach es keine 
Absprachen mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden
zu zeigen, habe für das juristische Verfahren in Deutschland keine 
Bedeutung.
Sollte Williamson Einspruch einlegen, kommt es zu einer 
Hauptverhandlung. Williamson, der sich nach 
Tagesspiegel-Informationen weiterhin in London aufhält, müsste 
allerdings nicht persönlich erscheinen, sondern könnte sich durch 
seinen Anwalt vertreten lassen.
Ob er gegen den Strafbefehl tatsächlich vorgeht, will Loßmann nach
Rücksprache mit seinem Mandanten "erst entscheiden, wenn er auf dem 
Tisch liegt". Sollte Williamson auf einen Einspruch verzichten, steht
dies einer strafrechtlichen Verurteilung gleich. Der Anwalt rechnet 
damit, dass gegen seinen Mandanten im Falle des Strafbefehl-Erlasses 
angesichts des großen öffentlichen Interesses mit 120 bis 180 
Tagessätzen eine relativ hohe Geldstrafe verhängt wird.  "Wenn 
Williamson einen solchen Strafbefehl akzeptiert, gilt er nach 
deutschem Recht als vorbestraft".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die 
Tagesspiegel-Politikredaktion, Tel. 030 290 21 - 14 905

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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