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Infrastruktur-Zukunftsgesetz kann zum Befreiungs-schlag werden

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes können Sie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, wie folgt zitieren:

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes können Sie Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, wie folgt zitieren:

„Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung endlich auf die Überholspur und macht Tempo bei der Infrastrukturmodernisierung. So adressiert das Gesetz derzeitige Bremsen in der Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben und ist damit ein wichtiges Signal für ein modernes Planungsrecht und schnellere Verfahren.

Besonders positiv zu bewerten ist die rechtliche Einstufung zentraler Verkehrsprojekte als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses sowie mit Bedeutung für die öffentliche Sicherheit. Aber auch die Stärkung digitaler Verfahren, modellbasierte Arbeitsweisen sowie die Reduzierung von Doppelprüfungen sind dringend notwendige Schritte, um Infrastrukturprojekte schneller sowie State-of-the-Art umsetzen zu können.

Außerdem begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung ihren Weg der Flexibilisierung des Vergaberechts konsequent fortsetzt und weitere Ausnahmen zur Abweichung von der strikten Losvergabe da, wo es sinnvoll ist, vorsieht. So zeigt nicht zuletzt der Ersatzneubau der Rahmede Talbrücke auf der A45, der noch vor Weihnachten früher als geplant dem Verkehr freigegeben werden soll, zu welchen Leistungen der bauindustrielle Mittelstand fähig ist. Allerdings darf die Bundesregierung jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern sollte auch kommunalen Auftraggebern ermöglichen, von der Leistungsfähigkeit unserer mittelständischen Bauunternehmen zu profitieren.

Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass zentrale Regelungsbedarfe im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes nicht mehr Teil des Gesetzes sind. Darunter Regelungen zur Erweiterung der Suchräume für Ausgleichsflächen sowie die Standardisierung des Artenschutzes insgesamt. Es ist unabdingbar, dass diese Maßnahmen bis Ende des ersten Quartals 2026 durch des Bundesumweltministerium angegangen werden. Denn Beschleunigung entsteht nicht dadurch, Umweltrecht auszusparen, sondern indem es konsequent auf Planungssicherheit fokussiert wird.“

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Britta Frischemeyer
Leitung Presse & Kommunikation
Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin
Telefon 030 21286-229,  britta.frischemeyer@bauindustrie.de, www.bauindustrie.de
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