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Strom und Wärme vom Acker: Sinnvolle Koexistenz mittelständischer und bäuerlicher Biogasanlagen

Berlin (ots)

Mittelständische Biogasparks und bäuerliche
Einzelhofanlagen stehen nicht in Konkurrenz - Erste wissenschaftliche
Vergleichsuntersuchung von Öko-Institut (Darmstadt) und Institut für 
Energetik und Umwelt (Leipzig) gibt beiden Anlagenkonzepten 
Zukunftschancen - Deutsche Umwelthilfe als Auftraggeberin erwartet 
weiteren Aufschwung und plädiert für Ende des Misstrauens zwischen 
Landwirten und Mittelständlern - Optimierte Anlagentechnik wird wegen
Fehlsteuerung des Erneuerbare Energien Gesetzes derzeit nicht 
eingesetzt
01. März 2007: Biogasparkanlagen und Einzelhofanlagen weisen 
bezüglich ihres Klimaschutzeffekts und ihrer ökologischen 
Nachhaltigkeit jeweils spezifische Vor- und Nachteile auf. In der 
Summe rechtfertigen die Unterschiede nicht, den weiteren Zubau eines 
der beiden Anlagenkonzepte zugunsten des anderen zu bremsen. Die 
Errichtung kleiner und großer Anlagen, die  seit der Novellierung des
Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 einen Aufschwung 
erleben, macht unter den heute gültigen Förderbedingungen auch für 
die Zukunft Sinn. Allerdings werden derzeit bei den 
Biogasanlagenparks mit einer elektrischen Leistung von mehr als fünf 
Megawatt nicht die technisch wie ökologisch optimierten 
Anlagenvarianten realisiert. Vielmehr werden Biogaskraftwerke, wie 
die Großanlage im südostvorpommerschen Penkun mit 20 Megawatt 
elektrischer Leistung, kleinteilig modular aufgebaut, um die optimale
Förderung nach dem EEG zu erhalten.
Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie des Öko-Instituts 
(Büro Darmstadt) und des Instituts für Energetik und Umwelt in 
Leipzig, mit der die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Auftraggeber 
einem in der Biogasbranche schwelenden Streit über die Frage der 
optimalen Anlagenkonzeption und -größe auf den Grund ging. Die 
Analyse, die Autoren und Auftraggeber heute gemeinsam in Berlin 
vorstellten, untersucht stellvertretend für künftige 
Biogasanlagenparks ähnlicher Leistungsgröße die ökologische 
Performance der derzeit im Bau befindlichen 20 Megawatt-Anlage Penkun
(Mecklenburg-Vorpommern) der Nawaro BioEnergie AG und vergleicht sie 
mit den heute üblichen Einzelhofanlagen. Implizit geben die 
Ergebnisse auch Hinweise zur Ausgestaltung der im kommenden Jahr 
geplanten Novellierung des EEG.
"Wir lernen aus der Untersuchung vor allem eins: Von 
´Energiewirten´ betriebene Einzelhofanlagen und die Biogasparkanlagen
neuer mittelständischer Unternehmen stehen sich nicht gegenseitig im 
Weg. Beide Konzeptionen haben ihre Berechtigung, beide müssen weiter 
gefördert und ihre Leistung ausgebaut werden. Welche jeweils optimal 
ist, entscheiden die örtlichen Bedingungen, die Größe der 
landwirtschaftlichen Einheiten, die Möglichkeiten einer im Sinne des 
Klimaschutzes sinnvollen Wärmenutzung und in Zukunft sicherlich mehr 
und mehr die Einspeisebedingungen in das öffentliche Gasnetz", 
kommentierte Stefan Bundscherer, der Geschäftsführer der 
DUH-Umweltschutz Service GmbH die Ergebnisse. Wichtig sei aber auch, 
dass die anstehende Novellierung des EEG dazu genutzt werde, "die 
Fehlsteuerung hin zu nicht optimierter Technik aufzuheben und den Weg
für die ökologisch vorteilhafte Variante der optimierten Anlagenparks
freizumachen."
Biogasanlagenparks sind unter Klimaschutzgesichtspunkten dann 
gegenüber Einzelhofanlagen deutlich im Vorteil, wenn das erzeugte 
Biogas effektiv genutzt werden kann. Diese Bedingung könnte in 
Zukunft optimal erfüllt sein, wenn das Gas ins bestehende Gasnetz 
eingespeist und an anderem Ort in Heizkraftwerken verbrannt wird, die
in so genannter Strom-Wärme-Kopplung besonders effektiv sowohl Strom 
als auch Wärme erzeugen. Positiv auf die Klimaschutzbilanz wirkt sich
in jedem Fall aus, wenn auch die beim Gärprozess entstehende Wärme 
als Heizwärme genutzt werden kann, die andernfalls aus fossilen 
Brennstoffen bereitgestellt werden müsste.
Wenn die Wärmemenge, wie in Penkun, vollständig für die 
Gärrestaufbereitung und Düngemittelproduktion verwendet wird, können 
gut betriebene Einzelhofanlagen eine bessere Klimaschutzbilanz 
aufweisen, sofern ihre Abwärme zu über 20 Prozent fossil erzeugte 
Wärme ersetzt. Im Vergleich zu den heute betriebenen 
durchschnittlichen Einzelhofanlagen weisen Biogasanlagenparks bei den
emittierten Treibhausgasen (vor allem bzgl. des hoch klimawirksamen 
Methans) und den kumulierten Feinstaubemissionen deutliche Vorteile 
auf. Allerdings konzentrieren sich Lärm und Feinstaub bei 
Biogasparkanlagen naturgemäß an einem Ort. Sie sind jedoch 
entscheidend geringer als die Summe der Belastungen aus - im 
betrachteten Fall - 40 Einzelhofanlagen gleicher Leistung.
Uwe R. Fritsche, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz 
beim Öko-Institut, erklärte: "Das zentrale Ergebnis unserer 
Untersuchung ist, dass Biogasparkanlagen eine sinnvolle Ergänzung zu 
Einzelhofanlagen sein können. Vor- und Nachteile haben beide 
Varianten. Sie müssen im Einzelfall standortbezogen bewertet werden."
Fritsche wies aber auch auf eine Lücke im EEG hin, die in jüngster 
Zeit dazu geführt habe, dass bei den größeren Anlagen in der Regel 
nicht ökologisch optimierte Technik, sondern maximale Stromerlöse für
die Wahl der Anlagenkonzeption ausschlaggebend waren.
In der Untersuchung wurde deshalb ein "optimiertes 
Biogasanlagenkonzept" qualitativ analysiert, das im Gegensatz zum 
Anlagenpark in Penkun auf einer zentralen Gasnutzung und dem Einsatz 
größerer Blockheizkraftwerks-Module (BHKW) mit höheren elektrischen 
Wirkungsgraden basiert. Eine solche Anlage liefert mehr Strom 
(mindestens 13 bis 15 Prozent) bei entsprechend spezifisch 
niedrigeren Treibhausgasemissionen und im Vergleich zu Einzelanlagen 
geringerem spezifischem Materialeinsatz. Allerdings rechnen sich 
derartige, technisch bereits verfügbaren Anlagen unter den 
derzeitigen Förderbedingungen des EEG nicht. Fritsche: "Diese 
ökologisch optimierten Anlagen werden dann wirtschaftlich, wenn 
entweder die fossilen Energiekosten weiter steigen oder die 
EEG-Förderbedingungen in der für das kommende Jahr geplanten Novelle 
dahingehend modifiziert werden."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Stefan Bundscherer, DUH-Umweltschutz Service GmbH, Geschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0177-332 3300,/ E-Mail: bundscherer@duh.de

Uwe R. Fritsche, Koordinator Breich Energie &
Klimaschutz,Öko-Institut, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.:
06151819124, Mobil: 01715360640, E-Mail: fritsche@oeko.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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