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Elektro-Gesetz: Mit dem Ende der Registrierungsfrist rückt die Umsetzung näher

Berlin (ots)

Zum Stichtag 24. März 2006 gehören
Elektro-Altgeräte auf die Sammelstelle statt auf den Müll
23.11.2005: Heute endet eine wichtige Etappe auf dem Weg zur 
Umsetzung des neuen Elektro-Gesetzes. Geräte-Hersteller müssen ihre 
Produkte beim Elektro-Altgeräteregister (EAR) eintragen lassen. Am 
Lebensende der Geräte müssen die Hersteller für die umweltgerechte 
Entsorgung und Verwertung sorgen.
Das neue Elektro-Gesetz weist den Herstellern der von dem Gesetz 
erfassten Geräte die Produktverantwortung zu. "Diese Neuerung ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer ressourcen- und 
umweltschonenden Wirtschaftsweise", sagt Eva Leonhardt, Expertin für 
Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Die 
Verwertung von Elektrogeräten ist allerdings keine leichte Übung." 
Denn insgesamt zehn unterschiedliche Gerätekategorien werden künftig 
in fünf verschiedenen Containern auf kommunalen Sammelstellen 
kostenlos zurückgenommen. Funktioniert das System wie geplant, werden
die gesammelten Altgeräte nach einer sorgfältigen Aufbereitung in 
mehr als 20 verschiedene Fraktionen getrennt. "Die 
Produktverantwortung ist ein wichtiger Schritt in Richtung 
Kreislaufwirtschaft. Sie soll die Hersteller veranlassen, schon bei 
der Gestaltung ihrer Produkte eine möglichst weitgehende und 
kostengünstige Verwertung mitzudenken", so Leonhardt.
Aus Sicht der DUH sollte die Sammlung - wo immer möglich - 
regional erfolgen. In vielen Städten und Gemeinden werden 
ausrangierte Elektrogeräte schon länger gesammelt, mit der im 
Elektro-Gesetz eingeführten Herstellerverantwortung verändern sich 
jedoch die Zuständigkeiten. Bisher wurden nur etwa zehn Prozent der 
Altgeräte aus privaten Haushalten getrennt erfasst. Das 
Elektro-Gesetz soll diese Bilanz wesentlich verbessern. Insbesondere 
mit dem Recycling der in den Geräten enthaltenen Metalle können etwa 
60 Prozent primärer Rohstoffe eingespart werden. Außerdem wird der 
Restmüll ("Graue Tonne") mit Einführung des Gesetzes von 
Schwermetallen und schadstoffhaltigen Flammschutzmitteln erheblich 
entlastet.
Ab dem 24. März 2006 sind dann insbesondere die Verbraucherinnen 
und Verbraucher gefragt. Mit diesem Stichtag ist der Restmüll als 
Elektrogerätegrab endgültig tabu. Alle ausrangierten Elektrogeräte 
und Leuchtstoffröhren gehören dann in eine getrennte Sammlung. Die 
Umstellung gelingt am besten, wenn die örtlichen Entsorgungsträger - 
aber auch Hersteller und Händler - alles tun, um die Verbraucher in 
der verbleibenden Zeit über die neuen Regelungen zu informieren. Sie 
alle sind in der Pflicht. Die Deutsche Umwelthilfe leistet 
Hilfestellung - mit einem kostenlosen Informationsangebot aus Texten,
Bildern und Flyer-Vorlagen. Das steht ab sofort auf der Internetseite
www.green-electronics.info bereit. Das Material eignet sich zur 
Gestaltung von eigenen Flyern, Info-Blättern, Broschüren und 
Internet-Seiten.
"Der Nutzen des Elektro-Gesetzes für die Umwelt steht und fällt 
mit dem Engagement der Verbraucher und Verbraucherinnen", betont 
Leonhardt. "Die DUH möchte mit der Informationskampagne "Green 
Electronics" Verbrauchern helfen zu verstehen, warum die Verwertung 
der Altgeräte Sinn macht und sie so zur Rückgabe ausrangierter Geräte
motivieren. Wir hoffen, dass möglichst viele Städte und Gemeinden, 
Händler und Hersteller die Texte und Bilder für ihre 
Öffentlichkeitsarbeit einsetzen."
Für Umwelt- und Abfallberater veranstaltet die DUH Workshops, in 
denen erfolgreiche Umsetzungsbeispiele aus der Praxis und Ideen für 
eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit präsentiert werden. Eine 
Veranstaltung ist für den 27. Januar 2006 in Berlin geplant, eine 
weitere am 3. Februar in Göttingen. Einzelheiten werden fortlaufend 
auf den Internet-Seiten des Projektes veröffentlicht.
"Green Electronics" bietet darüber hinaus solchen Städten und 
Gemeinden eine Plattform zur Selbstdarstellung, die schon jetzt 
erfolgreich Elektro-Altgeräte sammeln und verwerten. "Man muss das 
Rad nicht jedes Mal neu erfinden", sagt Leonhardt. "Viele Kommunen 
haben seit langem eingespielte Systeme zur Verwertung von 
Elektro-Altgeräten. Darunter sind vor allem solche, die eng mit 
Behinderten- oder Sozialbetrieben zusammenarbeiten. Diese Erfahrungen
sollten genutzt werden." Kommunen und Handel sind aufgerufen, die DUH
über ihre erfolgreichen Aktivitäten zu informieren. Ziel ist, gute 
Beispiele in regelmäßigen Abständen auf der Internetseite 
vorzustellen.
Zum Projekt "Green Electronics"
Die Deutsche Umwelthilfe begleitet mit "Green Electronics" die 
Umsetzung des Elektro-Gesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt 
wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und 
Reaktorsicherheit und vom Umweltbundesamt.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, 
sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert
und vermieden werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung der
restliche Abfall von Schadstoffen entlastet. Deshalb schreibt das 
ElektroG vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte 
einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der
grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Verwertung der Altgeräte
ist in dem Gesetz erstmals im Einzelnen geregelt. Je nach 
Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 
Prozent vorgeschrieben.
In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen 
Elektro-Altgeräte an. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit
auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Mit der Umsetzung des 
Elektro-Gesetzes wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter 
Schwermetalle und Flammschutzmittel in Neugeräten gezielt verringert.
Für Rückfragen:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), 
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 
4, 10178 Berlin Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19, 
E-Mail:  leonhardt@duh.de 
Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Original content of: Deutsche Umwelthilfe e.V., transmitted by news aktuell

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