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Erfolg gegen Gasbohrungen vor Borkum: Niederländische Behörden müssen Ausweisung von Riff als Schutzgebiet prüfen

Berlin (ots)

  • Riffgebiet "Borkumse Stenen": Gaskonzern One-Dyas scheitert mit dem Versuch, Ausweisung als Natura-2000-Gebiet zu verhindern
  • Gericht bestätigt Klagebefugnis von Umweltorganisationen und stellt fest: Riffe sind als wichtiger Lebensraum europarechtlich geschützt
  • Deutsche Umwelthilfe und Partner fordern von niederländischer Regierung klare Absage an Gasbohrungen, solange Kartierung, Forschung und Schutzstatus nicht geklärt sind

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit der Doggerland Foundation, Mobilisation for the Environment (MOB) und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland einen Gerichtserfolg zum grenzüberschreitenden Meeresschutz vor Borkum erzielt: Die niederländischen Behörden müssen erneut prüfen, ob das Riffgebiet "Borkumse Stenen" als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen wird. Einen entsprechenden Antrag des Umweltbündnisses hatten die Behörden vorher abgelehnt. Doch dies zu Unrecht und unter Auslassung wichtiger Informationen, wie die Rechtbank Gelderland feststellte. Zudem stellte das Gericht fest, dass das zuständige Ministerium bei seiner Definition des Lebensraumtyps "Riffe" von den Vorgaben der EU-Kommission abgewichen ist und verpflichtete es, dort nachzubessern. Das Gericht hat ebenfalls die Einwände des beigeladenen Gaskonzerns One-Dyas klar zurückgewiesen, mit denen er den Schutzstatus verhindern wollte. Dabei ging es unter anderem um die Klagebefugnis der Organisationen und die Frage, ob die Beantragung der Ausweisung überhaupt möglich sei.

Die DUH fordert einen Stopp der Gasbohrungen und neuer Genehmigungen, bis der Schutzstatus des Gebiets gesichert ist. Denn aktuell kann bis zur Aussprache der Urteile in den laufenden Gerichtsverfahren gegen die Bohrgenehmigungen in Deutschland und den Niederlanden in dem Gebiet nach Gas gebohrt werden. Die Hauptverhandlungen und Urteilsverkündigung erwartet die DUH im Laufe des Jahres.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Unser Gerichtserfolg hat Signalwirkung weit über Borkum hinaus: Riffe sind hoch schützenswerte Lebensräume - daran ändern auch fossile Interessen nichts. Das Gericht hat klar gemacht, dass die niederländische Regierung ihrer Verantwortung für den Schutz der Riffe nachkommen muss. Das zuständige Ministerium muss jetzt seine Entscheidung über den Schutzstatus unter Einbezug aller verfügbarer Fachkenntnis treffen. Wir fordern: Das Gebiet muss umfassend kartiert, wissenschaftlich abgesichert und als Natura-2000-Gebiet geschützt werden - bevor irreversible Schäden durch Gasbohrungen entstehen."

Emilie Reuchlin, Geschäftsführerin und Mitbegründerin der Doggerland Foundation: "Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für die Nordsee. Die neue Regierung möchte ernsthafte Fortschritte bei der groß angelegten Renaturierung der Nordsee erzielen, und die Ausweisung der Borkumse Stenen als Natura-2000-Gebiet ist dafür von entscheidender Bedeutung, da dadurch die Riffe und die von ihnen abhängigen Meereslebewesen besser geschützt werden."

Hintergrund:

Im Juli 2024 hatte der niederländische Staatssekretär für Fischerei, Lebensmittelsicherheit und Natur (LVVN) den Antrag der Umweltorganisationen auf Ausweisung des Riffs als Natura-2000-Gebiet abgelehnt. Dagegen haben die DUH und ihre Partner geklagt. Die Borkumse Stenen enthalten bedeutende Vorkommen des Lebensraumtyps H1170 Riffe und sind ein ökologisches Bindeglied im Grenzgebiet zu den bestehenden Natura-2000-Gebieten Borkum Riff und Borkum Riffgrund auf deutscher Seite. Bereits 2009 forderte die Europäische Kommission weitere Untersuchungen zur Prüfung eines potenziellen Schutzstatus für das Gebiet. Eine von der niederländischen Regierung beauftragte Studie des Meeresforschungsinstituts IMARES (2014) bestätigt, dass sich die ökologische Bedeutung der Borkumse Stenen nicht wesentlich von der des nahegelegenen deutschen Schutzgebietes Borkum Riffgrund unterscheidet. Trotzdem blieb ein wirksamer Schutz bisher aus, wobei die niederländische Regierung aus Sicht des Umweltbündnisses dazu verpflichtet ist.

Der niederländische Öl- und Gaskonzern One-Dyas betreibt in dem Gebiet bereits eine Gasförderplattform und plant die Ausbeutung weiterer Gasfelder in unmittelbarer Umgebung.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Emilie Reuchlin, Geschäftsführerin und Mitbegründerin der Doggerland Foundation
ereuchlin@doggerland.earth

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

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