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Landesbehörde lehnt Erörterungstermin zur LNG-Pipeline auf Rügen ab: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Vorgehen als "Gipfel der Intransparenz"

Berlin (ots)

Das Bergamt Stralsund sieht einen Erörterungstermin zur LNG-Pipeline vor Rügen als angeblich "nicht erforderlich" an. Dies hat das Bergamt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nunmehr schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die behauptete, angebliche Nicht-Erforderlichkeit liefert das Bergamt Stralsund bezeichnenderweise nicht.

Die Offshore-Pipeline soll in einem ersten Abschnitt von Lubmin durch den sensiblen Greifswalder Bodden bis in die Prorer Wiek vor Binz führen. Die Weiterführung der Pipeline ist jedoch aktuell überhaupt offen. Die Pipeline ist zudem auch gar nicht in dem gegenwärtigen LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) gelistet. Gleichwohl hatte das Bergamt Stralsund das Genehmigungsverfahren aufgrund des LNGG eingeleitet und will jetzt offenbar keine Diskussion der vielfachen Bedenken an dem Projekt zulassen und stattdessen offensichtlich den ersten Abschnitt der Pipeline genehmigen und auf diese Weise Fakten schaffen. Nach Auffassung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes ist die Entscheidung, von einem Erörterungstermin abzusehen, grob ermessensfehlerhaft und mit geltendem Recht nicht vereinbar.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: "Die Entscheidung gegen einen Erörterungstermin zu den geplanten LNG-Vorhaben vor Rügen entlarvt die vergangenen Verlautbarungen der Landes- und Bundesregierung, einen offenen Dialog führen zu wollen, als Farce. Die zuständige Behörde hat ganz offensichtlich kein Interesse daran, Transparenz aufzubauen und sich die Sorgen von Bevölkerung und Naturschutzverbänden tatsächlich anzuhören. Auch die Landesregierung duckt sich vor der Aufgabe weg, die Interessen der Menschen auf Rügen und der Umwelt zu vertreten. Das fossile Großprojekt soll stattdessen über die Köpfe der Menschen hinweg durchgedrückt werden. Dieses Vorgehen ist der Gipfel der Intransparenz und eine Katastrophe für die einmalige Meeresnatur vor der Insel Rügen. Im Gegensatz zur angeblichen Dringlichkeit des Vorhabens müssen die realen verheerenden Folgen für Umwelt und Klima endlich ernst genommen werden. Die Studienlage, der bereits seit Monaten anhaltende Streit und die vehementen Forderungen aus der Bevölkerung zeigen, wie groß der Klärungsbedarf tatsächlich ist. Auch wenn die Behörde das Gegenteil behauptet: Für das LNG-Terminal vor Rügen besteht keinerlei gesetzliche Grundlage. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um dieses gegen Mensch und Natur gerichtete Projekt aufzuhalten."

Hintergrund:

Selbst wenn man die Anwendbarkeit des LNGG unterstellen wollte, kann sogar nach § 8 LNGG ausdrücklich ein Erörterungstermin stattfinden, soweit die zuständige Behörde diesen für erforderlich hält. Das bedeutet, die zuständige Behörde, hier das Bergamt Stralsund, hätte eine Ermessensentscheidung vornehmen und dabei die Informations- und Befriedungsfunktion eines Erörterungstermins einerseits und die fehlende Dringlichkeit andererseits berücksichtigen müssen. Dafür ist vorliegend nichts ersichtlich. Im Übrigen dürfte auch bereits die erfolgte Abschnittsbildung für die Pipelinegenehmigung kaum mit dem geltenden Recht vereinbar sein.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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