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Deutsche Umwelthilfe stellt Eilantrag gegen Aufweichung der Umweltzone Hannover

Berlin (ots)

Luftreinhalteplan der Stadt darf aus juristischen
Gründen nicht verändert werden - Weitere Bürger von Hannover kämpfen 
für "saubere Luft" und schließen sich der DUH an - DUH wirft 
FDP-Minister Amtsmissbrauch und "Klientelpolitik" für die 
Automobilindustrie und ihres Verbandes VDA vor - DUH-Geschäftsführer 
Resch: Umweltminister Sander handelt bei seinem Angriff auf die 
Umweltzone "rücksichtslos und rechtswidrig" und setzt die Gesundheit 
der Bürger aufs Spiel
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat einen Eilantrag beim 
Verwaltungsgericht Hannover gegen die Aufweichung der Umweltzone der 
Stadt gestellt. Die DUH unterstützt mit dem Antrag zwei Bewohner der 
Umweltzone, die sicherstellen wollen, dass weiterhin nur 
schadstoffgeminderte Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone 
Hannover fahren dürfen. Ein zweiter Eilantrag der DUH ist vorbereitet
und wird gestellt, wenn eine sofort vollziehbare Ausnahmegenehmigung 
vorliegt. Mit dem heute gestellten Eilantrag soll zunächst die 
rechtswidrige Änderung des Luftreinhalteplans verhindert werden. Der 
sieht eindeutig vor, dass nur emissionsarme Fahrzeuge mit grüner 
Plakette ab dem 1. Januar 2010 in die Umweltzone fahren dürfen. Die 
DUH zeigt sich bezüglich der Aussichten zuversichtlich: "Wir werden 
mit dem Antrag Erfolg haben, denn die rechtlichen Voraussetzungen für
eine Änderung des Luftreinhalteplans liegen nicht vor. Dies beginnt 
schon damit, dass es an der zwingend nötigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit fehlt", sagt Remo Klinger, 
DUH-Prozessbevoll¬mächtigter aus der Kanzlei Geulen & Klinger.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Niedersachsens so 
genannten Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) vor, einmal mehr 
Klientelpolitik für die Wirtschaft auf dem Rücken der Gesundheit der 
Bürger zu spielen. "Sander vertritt knallhart die Interessen der für 
die giftigen Dieselabgase verantwortlichen Automobilhersteller. Nur 
Tage nach der Forderung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), 
für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro3 und damit gelber Plakette 
Einfahrtverbote aufzuheben, setzt Sander diese Bitte eines 
Wirtschaftsverbandes mit einer rechtswidrigen Weisung an die Stadt 
Hannover um."
Besondere Mühe machte sich der für den Vollzug von VDA-Anweisungen
zuständige Landesminister auch nicht mit der Begründung seines 
Erlasses, der formal fehlerhaft und fachlich voller Fehler ist. 
"Selten hat ein deutsches Regierungsmitglied Fakten und Studien so 
ins Gegenteil verdreht wie bei dieser Weisung zur Teilaufhebung der 
Umweltzone von Hannover. Die DUH geht nicht davon aus, dass es sich 
um ein Versehen handelt, sondern unterstellt Sander, bewusst wider 
besseres Wissen zu agieren. Im Frühjahr letzten Jahres hatte bereits 
das Verwaltungsgericht Hannover eben die Wirksamkeit der 
Plakettenregelung ausdrücklich auch bezogen auf NO2 bzw. NOx 
bestätigt", sagte Resch.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728-0, Fax: 030 884728-10,
klinger@geulen.com

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 550 17 009, fokken@duh.de

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