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Deutsche Umwelthilfe: CCS-Gesetzentwurf dient den Kohlekonzernen und widerspricht Europarecht

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Berlin (ots)

Mit heißer Nadel gestrickter Entwurf der Regierung behindert den 
Aufbau eines zukunftsfähigen Energiesystems auf Basis Erneuerbarer 
Energien - Unkalkulierbare Finanzrisiken für norddeutsche 
Bundesländer, die Verantwortung für die Langzeitsicherheit der 
Speicher übernehmen sollen - EU-Vorgaben zur Genehmigung neuer 
Kraftwerke werden aufgeweicht - DUH-Bundesgeschäftsführer Baake 
fordert in Stellungnahme grundsätzliche Überarbeitung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Speicherung von 
Kohlendioxid insbesondere aus Kohlekraftwerken dient dem Erhalt 
hergebrachter Strukturen in der Energiewirtschaft zu Lasten von 
Bundesländern und Steuerzahlern. Er unterläuft teilweise die Vorgaben
aus Brüssel und behindert den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren 
Energien in Deutschland. Das sind die Kernaussagen einer 
Stellungnahme, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) am Dienstag 
(3. März) der Bundesregierung übermittelt hat. "Der Gesetzentwurf ist
erkennbar mit heißer Nadel gestrickt. Sein zentrales Ziel ist es, das
Überleben der Kohle-Verstromung zu sichern und den Kohlekonzernen RWE
und Vattenfall zu Diensten zu sein", erklärte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Dafür sei die Bundesregierung
offenbar bereit, Nachteile bei der weiteren Entwicklung Erneuerbarer 
Energien und für die Steuerzahler in Kauf zu nehmen. Der Entwurf 
müsse dringend in wichtigen Punkten überarbeitet werden.
Der Gesetzentwurf privilegiere in seiner jetzigen Form die 
Energiekonzerne in unerträglicher Weise. So ermögliche er ihnen, 
große Gebiete Norddeutschlands praktisch unbefristet auf ihre 
mögliche Eignung zur Speicherung von Kohlendioxid zu untersuchen und 
dort andere Nutzungen wie etwa die Erschließung der Geothermie als 
Energiequelle der Zukunft zu verhindern. Die Konzerne können nach den
Regelungen des Gesetzes Untersuchungsgenehmigungen für mögliche 
CO2-Lagerstätten erwirken, die dann in der Praxis zeitlich kaum mehr 
begrenzt werden können. Jede planerische oder raumordnerische 
Abwägung zugunsten anderer Nutzungen wird ausgeschlossen. "Es werden 
Claims abgesteckt, die zukunftswichtige Entwicklungen blockieren, 
selbst wenn später am entsprechenden Standort keine einzige Tonne CO2
eingelagert wird", sagte Baake. Dabei gehe es möglicherweise auch um 
künftig in der Region geplante Druckluftspeicherkraftwerke oder große
Erdgasspeicher, die auf Jahrzehnte behindert würden. Bundesländer wie
Schleswig-Holstein müssten sich genau überlegen, ob sie solche 
langfristigen Behinderungen für ihre eigene Wirtschaft in Kauf nehmen
wollen.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, dass die Betreiber
der Endlager schon 20 Jahre nach Schließung der möglichen 
Lagerstätten sämtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten zu ihrer 
Sicherung auf das jeweilige Bundesland übertragen können. "Auf die 
Bundesländer und ihre Bürger kommen neuartige und völlig 
unkalkulierbare Finanzrisiken zu", sagte Baake. Es sei schwer 
vorstellbar, dass norddeutsche Finanzminister Milliardenrisiken 
eingehen, nur damit die Braunkohleverstromer in Nordrhein-Westfalen 
und Brandenburg die Energiestrukturen der Vergangenheit bis über die 
Mitte des 21. Jahrhunderts aufrechterhalten können.
Die DUH kritisiert in ihrer Stellungnahme darüber hinaus, dass der
in gemeinsamer Federführung von Wirtschafts- und Umweltministerium 
formulierte Gesetzentwurf die von der Europäischen Union in der 
CCS-Richtlinie beschlossenen Genehmigungskriterien für neue 
Kohlekraftwerke in ihr Gegenteil verkehre. Die CCS-Richtlinie der EU 
legt fest, dass neue Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 300 
Megawatt nur genehmigt werden dürfen, wenn die Nachrüstung mit 
CCS-Technik möglich ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung 
schreibt dagegen lediglich das Bereithalten einer genügend großen 
Fläche auf dem Betriebsgelände vor. Selbst dieser Pflicht können die 
Betreiber entgehen, wenn sie nachweisen, dass Nachrüstung technisch 
nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. "Ohne 
weitreichende Nachbesserungen wird dieser Entwurf den EU-Vorgaben 
nicht gerecht und deshalb keinen Bestand haben", sagte die Juristin 
und Leiterin Europäische Umweltpolitik der DUH, Dr. Cornelia Ziehm. 
Weil die CCS-Technik mit der gleichermaßen aufwändigen Abscheidung, 
ihrem Transport in mehrere hundert Kilometer langen Pipelines und der
Tiefenlagerung des Kohlendioxids sehr teuer wäre, sei es für die 
Betreiber ein Leichtes, im Einzelfall eine angebliche Unzumutbarkeit 
nachzuweisen. Das Ergebnis werde sein, dass in vielen Fällen nicht 
einmal Flächen für eine spätere Nachrüstung der Kraftwerke 
bereitgehalten werden.
Baake erinnerte daran, dass die Bundesregierung die 
Zwei-Jahres-Frist zur Umsetzung der für ein zukunftsfähiges 
Energiesystem zentralen EU-Energieeffizienzrichtlinie habe 
verstreichen lassen und schon seit Mai 2008 in Verzug sei. Baake: 
"Jetzt erleben wir eine ganz andere Bundesregierung: Die 
CCS-Richtlinie der EU ist noch nicht einmal in Kraft, die 
Umsetzungsfrist hat noch nicht einmal begonnen und schon ist der 
Gesetzentwurf da. Das Gesetz ist eine Morgengabe der Bundesregierung 
an die großen Kohlekonzerne kurz vor der Bundestagswahl. Effizienz 
wird behindert, Kohleverstromung zu Lasten von Umwelt und 
Steuerzahlern gefördert."

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Europäische Umweltpolitik, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0160 94182496; Tel.: 030 2400867-17,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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