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Geplante Novelle des Gentechnikgesetzes bremst Biotechnologie aus
Biotechnologie muss für Landwirte praktikabel und wettbewerbsfähig sein

Frankfurt am Main (ots)

"Der Entwurf zur Novelle des
Gentechnikgesetzes setzt leider die viel versprechenden Eckpunkte des
Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Februar 2007 nicht um. Damit 
wird das Ziel des Koalitionsvertrages, die Biotechnologie zu fördern,
nicht erreicht", sagt Dr. Bernward Garthoff, Vorsitzender der 
Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) zum geplanten 
Gentechnikgesetz anlässlich der heutigen Verbändeanhörung. Zu 
befürchten sei jetzt, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit in 
dieser Zukunftstechnologie nicht mehr sichern könne. Eine große 
Chance werde erneut verspielt.
Bisherige Schwachstellen des Gentechnikgesetzes werden auch in der
neuen Novelle nicht ausgeräumt. Garthoff bemängelt, dass der 
öffentliche Teil des sogenannten Standortregisters unverändert 
bleiben solle - entgegen der Ankündigungen im Eckpunktepapier. Vor 
dem Hintergrund immer massiver werdender Feldzerstörungen, auch 
staatlicher Versuchsfelder, bleibe dies eine unverständliche Haltung 
der Bundesregierung.
Darüber hinaus fehle dem Entwurf leider die bereits angekündigte 
Klarstellung, dass die Haftungsregelung nicht über die bewährten 
Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches hinaus gehe. Der 
DIB-Vorsitzende fordert deshalb, dass die Haftung nach dem bewährten 
Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werde. "Darauf verlassen sich 
Nachbarn seit Jahrzehnten, die Regeln haben sich bewährt." Unklare 
Haftungsregeln schafften dagegen Unsicherheiten für alle 
Marktteilnehmer. Dies belege auch die Empfehlung des Deutschen 
Bauernverbandes an die Landwirte, auf den Anbau gentechnisch 
veränderter Pflanzen unter diesen Umständen eher zu verzichten.
Weiterhin fordert Garthoff, dass das Bundesnaturschutzgesetz auf 
das zulässige Maß zurückgeführt werden müsse. Eine doppelte Prüfung 
verursache unnötige Bürokratie. Der vorliegende Entwurf enthalte zwar
endlich auch die von der Wirtschaft geforderten Regeln zur Guten 
Fachlichen Praxis. Der wissenschaftlich nicht begründete 
150-Meter-Mindestabstand zwischen benachbarten Maisflächen werde aber
dazu führen, dass die neue Technologie nur für Landwirte mit großen 
Flächen wirtschaftlich nutzbar ist. "Die Bundesregierung provoziert 
mit den vorgeschlagenen Abstandswerten eine Ost-West-Teilung in der 
Landwirtschaft. Die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen muss 
aber für jeden Landwirt praktikabel und wettbewerbsfähig sein", warnt
Garthoff. Die aktuelle Preissteigerung bei Milch sei ein Vorbote des 
immer härter werdenden Wettbewerbs um Agrarerzeugnisse im 
internationalen Markt. "Gerade dieses Beispiel macht klar, dass 
Deutschland keine Insel ist", betont der DIB-Vorsitzende. Die 
Pflanzenbiotechnologie schaffe die Voraussetzungen, um im 
internationalen Wettbewerb weiter zu bestehen und den Verbrauchern 
auch zukünftig hochwertige Produkte zu günstigen Preisen anzubieten.
"Wie die Bundesregierung im Übrigen ihre ehrgeizigen Klimaziele in
Deutschland erreichen will, bleibt auf Grundlage dieser Novelle 
völlig unklar. Denn die Erwartungen in Bezug auf die Beiträge, die 
nachwachsende Rohstoffe und Energiepflanzen für unsere Klimabilanz 
leisten können, werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs unerfüllt 
bleiben", so Garthoff.

Pressekontakt:

Kontakt: Monika von Zedlitz
Telefon: 069 2556-1473
E-Mail: zedlitz@vci.de

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