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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Schächten wird zum Prüfstein für Staatsziel Tierschutz
Einladung zum Pressegespräch

Hamburg (ots)

Bundesverwaltungsgericht tagt am 23.11.2006 um 10.45 Uhr in 
   Leipzig
Vor der Verhandlung lädt VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz zum
Pressegespräch, am 23.11.2006, von 9.15 Uhr bis 10.30 Uhr im     
   VCH-Hotel Michaelis, Paul-Gruner-Strasse 44, 04107 Leipzig
Am 23.11.2006 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klage 
eines muslimischen Schlachters für eine Ausnahmegenehmigung zum 
betäubungslosen Schächten.
Der Schiedsspruch wird richtungsweisend für den künftigen Umgang 
mit dem Staatsziel Tierschutz sein. Denn das oberste 
Verwaltungsgericht soll über die Bedeutung des Verfassungsgutes 
Tierschutz in Abwägung mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit am 
Beispiel des rituellen Schlachtens ohne Betäubung (Schächten) 
entscheiden. Der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts müssen sich 
künftig sämtliche Gerichte anschließen.
VIER PFOTEN setzt sich seit Jahren für ein Verbot des Schächtens 
ein. Zumindest muss im Sinne des ethischen Tierschutzes die 
sogenannte Elektro-Kurzzeitbetäubung verbindlich vorgeschrieben 
werden. Diese, für das Tier zumindest etwas schonendere Methode, wird
von zahlreichen Islamgelehrten als mit ihrer Religion übereinstimmend
befürwortet.
Wir würden uns freuen, Sie zum Pressegespräch mit Experten zu 
begrüßen.
Ihre Gesprächspartner:
  • Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz und Juristin
  • Matthias Moje, Tierarzt, Arbeitskreis "Betäubung und Schlachtung" der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., Fachtierarzt für Tierschutz, Fachtierarzt für Fleischhygiene, Tierschutzbeauftragter am Standort Kulmbach der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel
Matthias Moje ist Experte für Fragen des Tierschutzes bei der 
Schlachtung:
  • Er beantwortet Ihre Fragen zu tierschutzrelevanten Belastungen bei betäubungslosen Schlachtungen.
  • Ebenso steht er für Gespräche über die als Alternative für religiös motivierte Schlachtungen diskutierte reversible Elektrokurzzeitbetäubung zur Verfügung.
  • Beide Verfahren kennt Matthias Moje aus der Praxis.
  • Ferner kann er zu weiteren Vorbehalten Stellung nehmen, etwa dass zuvor betäubte Tiere schlechter ausbluten sollten und deshalb nicht den Anforderungen der betroffenen Religionsgemeinschaften entsprächen.
Umfassende Informationen und Materialien stehen im Internet unter 
http://www.vier-pfoten.de bereit.
Über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen, 
teilen Sie uns bitte Ihr Kommen per E-Mail mit:  
erika.bonneval@vier-pfoten.de
Presserückfragen:
Beate Schüler, Pressesprecherin
Tel.: 040/399 249-66, Mobil: 0170-5508260
E-Mail:  beate.schueler@vier-pfoten.de

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