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Quartoblechkartell: Noch bis zum 31.05.2021 können Unternehmen Schadensersatz in Millionenhöhe anmelden

Frankfurt am Main, Deutschland (ots)

Am 12. Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 646 Millionen Euro gegen vier große Hersteller von Quartoblechen verhängt, weil sie sich zwischen Mitte 2002 und Juni 2016 über die Festsetzung bestimmter Aufpreise und Zuschläge bei Quartoblechen abgestimmt haben. Beteiligt an den verbotenen Absprachen waren die Ilsenburger Grobblech GmbH, die voestalpine Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG sowie die Dillinger Hüttenwerke AG.

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass mehrere Branchen und hunderte von Unternehmen von den Kartellabsprachen betroffen waren.

Stahlverarbeitende Branchen, wie Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- bzw. Druckbehälterbau, allgemeiner Maschinenbau, Windturm- und Pipelinehersteller, sowie die Offshore-Industrie sind demnach betroffen und haben ersten Schätzungen zufolge Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen die Kartellanten.

Gemeinsam mit der auf Kartellschadensersatz spezialisierten Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, LLP und dem Prozessfinanzierer FourWorld Capital bietet die Litigation Financing & Capital geschädigten Unternehmen die Unterstützung bei der Durchsetzung an:

  • Litigation Financing & Capital übernimmt die Aufarbeitung der für die Ermittlung möglicher Schäden erforderlichen Informationen (Datenaufbereitung).
  • Litigation Financing & Capital koordiniert die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten und den für die Schadensermittlung erforderlichen Wettbewerbsökonomen.
  • Der (Prozess-)Finanzierer FourWorld Capital übernimmt sämtliche Kosten der Datenaufbereitung, ökonomischen Begutachtung und Rechtsverfolgung.

Die effiziente Bündelung der Ansprüche mehrerer Geschädigter erlaubt FourWorld Capital den geschädigten Unternehmen zwei verschiedene Modelle anzubieten:

  • der Ankauf von Schadensersatzansprüche gegen Zahlung eines sofortigen Kaufpreises
  • die Übernahme der Kosten der Durchsetzung von Ansprüchen gegen eine reine Erfolgsbeteiligung (Prozessfinanzierung).

Betroffene Unternehmen können bei der Teilnahme nur gewinnen: Sie tragen kein Prozesskostenrisiko und es werden keine Gebühren erhoben. Interessierte Unternehmen können ihre Ansprüche auf der folgenden Website anmelden:

https://www.quartoblechkartell.de

Pressekontakt:

Dr. Adrian Fritzsche
Geschäftsführer
Litigation Financing & Capital GmbH | Weserstraße 4 | D-60329 Frankfurt
Telefon: +49 69 348 687 750
Email: information@litigationfinancing.de
Website: https://www.quartoblechkartell.de

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