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Ein wohnungspolitischer Fehler

  1. VNW-Direktor Andreas Breitner zum Entwurf einer mietrechtlichen Kappungsgrenzenverordnung in Schleswig-Holstein.
  2. Wohnungsunternehmen werden nötige Investitionsmittel entzogen.
  3. Neubau von bezahlbaren Wohnungen bleibt auf der Strecke.

124/2023

Das Kieler Kabinett hat am Dienstag den Entwurf einer mietrechtlichen Kappungsgrenzenverordnung in das Beteiligungsverfahren gebracht. Demnach sollen künftig in 62 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind und die Versorgung mit Mietwohnraum besonders gefährdet ist, die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Angesichts der dramatischen Entwicklung beim Wohnungsneubau die Kappungsgrenze im Bestand zu reduzieren, kann man nur als wohnungspolitischen Fehler bezeichnen. Das Signal an alle Wohnungsunternehmen, die überhaupt noch über Neubau nachdenken, lautet: Vorsicht! Ihr werdet künftig deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, um die Anforderungen der Modernisierung und des Klimaschutzes zu erfüllen.

Es bleibt dabei: Auch soziale Vermieter können den Euro nur einmal ausgeben. Wenn sie aber künftig die Mieten nicht mehr ausreichend erhöhen dürfen, werden sie vor allem bei den Investitionen in den Neubau und der energetischen Sanierung sparen. Bereits jetzt ist der Neubau rückläufig. In diesem Jahr ist die Zahl der Baugenehmigungen im Vergleich zu 2022 um 30 Prozent gesunken. Die Folgen werden wir in zwei, drei Jahren erleben: der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird steigen.

Auch bei der Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestandes haben die Wohnungsunternehmen mit deutlich gestiegenen Kosten für Baumaterialien und Löhnen zu tun. Wenn jetzt durch die Senkung der Kappungsgrenze der Umfang der Investitionsmittel weiter reduziert werden sollte, werden viele Unternehmen künftig nur noch das machen, was unbedingt gemacht werden soll und muss.“

19/12/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 430 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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