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Soziale Vermieter begrüßen Verbesserungen bei der Wohnraumförderung

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Ohne einen kräftigen Schub bei der Wohnraumförderung droht ein massiver Einbruch beim Bau von bezahlbaren Wohnungen.
  2. Die besseren Förderbedingungen helfen dabei, die massiven Preissteigerungen abzufedern.
  3. Förderung des Bundes wird den aktuellen Notwendigkeiten nicht gerecht.

20/2023

Mecklenburg-Vorpommern will mit einer veränderten Investitionsförderung den sozialen Wohnungsbau im Land wieder ankurbeln. Bauminister Christian Pegel (SPD) legte dazu am Dienstag eine neue Förderrichtlinie vor. Wohnungsunternehmen sollen demnach künftig zinslose Kredite erhalten - mit der Möglichkeit, Nachlass bei der Tilgung zu gewähren. Als Reaktion auf die jüngsten Preissteigerungen am Bau sollen zudem die zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden. Die Miet- und Belegungsbindung für Sozialwohnungen wird von zwanzig auf vierzig Jahre verdoppelt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Nach Hamburg und Schleswig-Holstein hat jetzt auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf die dramatisch veränderten Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau reagiert. Das ist gut so, denn ohne einen kräftigen Schub bei der Wohnraumförderung droht ein massiver Einbruch beim Bau von bezahlbaren Wohnungen. Leidtragende wären nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern auch die vielen Bauunternehmen im Land.

Die Entscheidung des Schweriner Landesregierung ist Beleg dafür, dass die Politik auf die veränderten Bedingungen reagieren kann. Ich bin sicher, dass die Vorstände und Geschäftsführer von am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen jetzt sehr genau rechnen und prüfen werden, inwieweit Bauvorhaben angesichts dieser Förderkulisse machbar sind.

Eines ist aber auch klar: Die besseren Förderbedingungen helfen zwar dabei, die massiven Preissteigerungen abzufedern. Allerdings führen auch deutlich höhere energetische Anforderungen an den Bau von Wohngebäuden zu Kostensteigerungen. Diese können soziale Vermieter nicht über die Mieten abfangen.

Zudem haben wir in Mecklenburg-Vorpommern – wie im Übrigen in ganz Ostdeutschland – vor allem in ländlichen Regionen das Problem, dass selbst öffentlich geförderte Sozialwohnungen bei der Einstiegsmiete von sechs Euro teurer sind als viele Bestandswohnungen, die oftmals für deutlich weniger als fünf Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Deshalb bleiben viele Mieterinnen und Mieter lieber in ihren alten Wohnungen wohnen, weil die günstiger sind. Insofern ist eine bessere öffentliche Förderung für den Neubau von Sozialwohnungen zwar grundsätzlich gut. Sie müsste aber auch die Sanierung von bestehenden Wohnungen abdecken.

In anderen ostdeutschen Ländern ist es ferner möglich, öffentlich gefördert neue Wohnungen zu bauen, dann aber die Belegungsbindung (teilweise) auf Bestandswohnungen zu übertragen. Der Vorteil: die neuen Wohnungen, von denen man die Belegungsbindung überträgt, könnten für neun oder zehn Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Damit wäre eine gute Durchmischung der Quartiere sichergestellt. Leider ist die Übertragung der Belegungsbindungen auf Bestandswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht möglich.

Für Wohnungen mit Mieten zwischen acht und elf Euro pro Quadratmeter gibt es Bedarf. Ohne Förderung müssten derzeit bei einem Neubau rund 15 Euro pro Quadratmeter an Miete genommen werden, um wenigstens eine ‚schwarze Null‘ zu schreiben.

Zur Ehrlichkeit gehört zudem, dass die Förderung des Bundes den aktuellen Notwendigkeiten nicht gerecht wird. Mit der Entscheidung, für ganz Deutschland lediglich 750 Millionen Euro für die Neubauförderung zur Verfügung zu stellen, aber rund 14 Milliarden Euro für die energetische Sanierung vorzuhalten, hat die Bundesregierung dem Neubau einen schweren Schlag versetzt.

Herausfordernd sind die deutlich steigenden Anforderungen an die energetische Qualität von Wohngebäuden. Hier hat es in den vergangenen Wochen auf Bundesebene bereits Verschärfungen bei den Förderstandards im Bestand gegeben und mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stehen weitere Verschärfungen beim gesetzlichen Neubaustandard und bei Modernisierungen bevor. Die Folge: der Bau und die Sanierung von Wohnungen mit bezahlbaren Mieten wird erheblich erschwert.“

14/02/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 411 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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