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"Justiz ohne Grenzen": Über 2.000 Anfragen (Pressemitteilung)

"Justiz ohne Grenzen": Über 2.000 Anfragen (Pressemitteilung)
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"Justiz ohne Grenzen": Über 2.000 Anfragen und der grenzüberschreitende Beratungsbedarf reißt nicht ab

In knapp drei Jahren hat das Projekt "Justiz ohne Grenzen" weit über 2.000 Bürgerinnen und Bürger bei deutsch-französischen Rechtsstreitigkeiten unterstützt: von Scheidungen über Jobkündigungen bis hin zu Verkehrsfragen und Erbschaften. Das Projekt erreicht sein planmäßiges Ende, dabei bleibt der Beratungsbedarf weiter hoch. Da das Angebot in größerem Rahmen fortgeführt werden soll, müssen Rechtssuchende auch in Zukunft nicht auf Hilfe verzichten.

Von Sorgerecht bis strittige Strafzettel

Erich ringt mit seiner französischen Ex-Partnerin um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes. Alexander bestellt eine wertvolle Sammelfigur in Frankreich, die allerdings nie bei ihm in Deutschland ankommt. Martha erhält einen Strafzettel aus dem Nachbarland, obwohl sie dort gar nicht mit dem Auto unterwegs war.

Diese drei Fälle stehen exemplarisch für die über 2.000 deutsch-französischen Rechtsstreitigkeiten, in denen das Projekt " Justiz ohne Grenzen" seit Februar 2023 unterstützen konnte. Getragen und ausgeführt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) und gefördert durch unter anderem Interreg Oberrhein und das Land Baden-Württemberg, verzeichnet das Projekt monatlich steigende Anfragenzahlen.

Verbraucherrechtliche Angelegenheiten können dank der Expertise des Trägers meist sofort geklärt werden. Wo das Projektteam keine direkte Lösung bieten kann, organisiert es Rechtsberatungen mit deutschen und französischen, zweisprachigen AnwältInnen, NotarInnen und GerichtsvollzieherInnen. Über 800 solcher individueller und vor allem kostenloser Erstberatungen kamen zustande, vor Ort beim Projektträger in Kehl/Straßburg sowie online.

Eine Zufriedenheitsquote von 90 Prozent

Die meisten Anfragen an das Projekt betreffen das Verbraucherrecht (z. B. Probleme beim Warenkauf), das Familienrecht (z. B. grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten) und das Arbeitsrecht (z. B. Jobkündigungen im Nachbarland). Aber auch strafrechtliche, erbrechtliche und verkehrsrechtliche Fragen werden immer wieder an die Kontaktstelle herangetragen, die Ende Dezember planmäßig ausläuft.

Viele Betroffene wissen zunächst nicht, an wen sie sich wenden sollen. Für Christian Tiriou, Vorstand des ZEV, ist das wenig verwunderlich, denn "‘Justiz ohne Grenzen‘ ist europaweit die einzige Anlaufstelle dieser Art. Wir haben sie geschaffen, um auf einen konkreten Bedarf der deutschen und französischen Bürgerinnen und Bürger der Grenzregion zu antworten."

Dank der Unterstützung des Projekts weiß Erich nun, welche rechtlichen Schritte er gehen kann, um das Sorgerecht mit seiner Ex-Partnerin zu klären. Alexander setzte vor Gericht die Erstattung des Kaufpreises für seine Sammelfigur durch. Martha erreichte, dass die Forderungen aus dem falschen Strafzettel fallengelassen wurden.

Knapp 90 % der Rechtssuchenden sind mit dem Angebot zufrieden. Eine von ihnen berichtet zum Beispiel:

"Genau diese Art der Unterstützung brauchte ich, um meine Rechte in Frankreich durchzusetzen."

Das Angebot soll weitergehen

Politisch erhält das Projekt Unterstützung, etwa von Peter Hauk MdL, dem baden-württembergischen Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der bekräftigt:

"Verbraucherschutz macht nicht vor Landesgrenzen Halt. Dabei unterstützte das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) im Rahmen des Projekts 'Justiz ohne Grenzen' eindrucksvoll und leistete in der deutsch-französischen Grenzregion wertvolle Arbeit."

Marion Gentges MdL, Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg, erklärt:

"Die Bilanz des Projekts ist beeindruckend und zeigt, wie wichtig es für eine Grenzregion ist, dass es Experten gibt, die helfen können, wenn zwei verschiedene Rechtssysteme aufeinandertreffen. Als Bürgerin dieser Region kann ich bestätigen: Die deutsch-französische Kontaktstelle für Justiz in der Grenzregion ist ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit unserer beiden Länder. Ich habe mich daher dafür ausgesprochen, dass das Angebot in größerem Rahmen fortgeführt werden soll."

Dieser politische Rückhalt zeigt sich in den konkreten Plänen des ZEV, das Erfolgsmodell fortzuführen. Während sich "Justiz ohne Grenzen" an Bürgerinnen und Bürger der deutsch-französischen Grenzregion richtet, soll das ab Mitte 2026 geplante "Europäische Justizzentrum Deutschland und Frankreich" beide Länder flächendeckend bedienen und damit noch mehr Menschen helfen. Denn grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten beschränken sich nicht auf eine Region, sondern betreffen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland und Frankreich, die etwa Familie, einen Arbeitsplatz oder eine Immobilie im Nachbarland haben. Die Bewerbung um neue EU-Gelder wird derzeit evaluiert.

Um eine nahtlose Unterstützung zu gewährleisten, soll das bisherige Angebot in der Überbrückungsphase zwischen Januar 2026 und dem neuen Projekt aufrechterhalten werden. Langfristig könnte das Prinzip "Justiz ohne Grenzen" sogar auf die gesamte EU ausgeweitet werden, mit vermehrten Online-Beratungen.

"Justiz ohne Grenzen" wird finanziert von:

  • Interreg Oberrhein
  • dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
  • dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • dem französischen Ministerium für Europa und Äußeres
  • der Région Grand Est
  • der Collectivité Européenne d’Alsace
  • der Stadt und Eurometropole Straßburg
  • dem Conseil Départemental de l‘Accès au Droit du Bas-Rhin
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
www.cec-zev.eu
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