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Vermittlungsagenturen in der Pflege – Was Angehörige wissen sollten

Vermittlungsagenturen in der Pflege – Was Angehörige wissen sollten
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Vermittlungsagenturen in der Pflege – Was Angehörige wissen sollten

Wer eine Pflegekraft aus dem EU-Ausland oder gar ein ausländisches Pflegeheim sucht, der kann sich professionelle Hilfe von einem Vermittler holen. Auf dem Markt gibts aber viele Anbieter und nicht immer arbeiten alle seriös. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt Tipps, worauf man bei der Vermittlung achten sollte.

So läuft der Prozess ab :

Was ein Vermittler macht? Sie sind das Bindeglied zwischen den Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen und dem ausländischen Dienstleister für eine Betreuungskraft oder einem Pflegeheim im Ausland. Sie beraten und übernehmen die Koordination sowie die Organisation.

Ob bei einem Pflegeheim oder einer Pflegekraft, die Vermittlung läuft meist ähnlich ab:

  1. Kontaktaufnahme über Telefon, Online-Formular oder per E-Mail.
  2. Ausfüllen eines Erhebungsbogens, in dem Informationen zur Betreuungssituation gesammelt werden, z. B. Pflegegrad, erwartete Leistungen, räumliche Gegebenheiten zu Hause oder Anforderungen an die Pflegeeinrichtung.
  3. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit Personalvorschlägen oder passenden Einrichtungen.
  4. Vertrag: Dieser wird meist mit der Agentur und dem ausländischen Unternehmen (Pflegeeinrichtung oder Dienstleister z. B. Entsende-Unternehmen) abgeschlossen.
  5. Anreise der Pflegekraft oder Umzug ins Pflegeheim.
  6. Beginn der Betreuung.

Fallstrick: Vermittlerportal ist nicht gleich Vermittlungsagentur

Wer im Internet nach einem Pflegeheim im Ausland oder einer ausländischen Pflegekraft sucht, der findet häufig sogenannte Vermittlerportale. Achtung nicht mit einer Vermittlungsagentur verwechseln!

Denn bei diesen Online-Portalen handelt es sich um eine Art Marktplatz, bei dem das Bereitstellen von Kontaktmöglichkeiten mit verschiedenen Anbietern, Dienstleistern oder Vermittlern im Fokus steht. Interessierte können sich dann an die potenziellen Anbieter wenden. Um die Organisation der Betreuungskraft oder des Pflegeheimplatzes müssen die Angehörigen sich jedoch selbst kümmern. Bei reinen Vermittlungsagenturen wird dieser Service oft gegen eine Vermittlungsgebühr übernommen.

Vermittler gefunden – Was gilt zu beachten?

Ein verpflichtendes, einheitliches Gütesiegel für Vermittlungsagenturen, die eine Orientierung bieten, gibt es nicht. Deshalb sollten Angehörige von Pflegebedürftigen besondere Sorgfalt walten lassen. Die EVZ-Experten raten: Vergleichen Sie mehrere Angebote und lassen Sie sich Musterverträge zeigen. Ein persönliches Beratungsgespräch ist ein gutes Zeichen dafür, dass ein Vermittler seriös arbeitet.

Auf folgende Punkte sollten Sie achten:

  • Die Verträge sollten transparent gestaltet sein und klar benennen, wer der Vertragspartner ist und welche Leistung die Agentur übernimmt, z. B. nur die Kontaktherstellung oder auch Anreise und Übersetzung.
  • Kosten und Vermittlungsgebühren: Prüfen Sie, welche Leistungen Gebühren umfassen und in welcher Höhe diese anfallen.
  • Realistische Angaben zu Sprachkenntnissen, Arbeitszeiten und Aufgaben der Betreuungskraft sowie der Ausstattung oder dem Betreuungsschlüssel der Pflegeeinrichtung und den damit verbundenen Kosten.
  • Rechtskonformität: Es gibt keine überhöhten Versprechungen wie „24-Stunden-Betreuung ohne Pause“ bei Betreuungskräften. Stellt das Pflegeheim den Vertrag auch zweisprachig zur Verfügung?
  • Organisation und Begleitung: Unterstützt die Agentur beim Umzug ins Pflegeheim und kann beim Umgang mit den Behörden im In- und Ausland helfen?
  • Liegt bei der Betreuungskraft die A1-Bescheinigung zur Sozialversicherung vor?

Ausführliche Infos zur Vermittlung gibt das EVZ auf seiner Webseite.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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 T +49 (0) 78 51.991 48-50
 presse@evz.de | www.evz.de

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