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VdPB startet Registrierung der Pflege-Praxisanleitungen in Bayern

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VdPB startet Registrierung der Pflege-Praxisanleitungen in Bayern

Erfassung der Pflichtfortbildung erfordert landesweite Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege / VdPB übernimmt Aufgabe als zuständige Behörde

München, 05.02.2020 - Im neuen Pflegeberufegesetz sind neben der generalistischen Ausbildung auch neue Regelungen für die Praxisanleitung in der Pflege festgeschrieben. Praxisanleiterinnen und -anleiter müssen ab sofort eine deutlich umfangreichere Weiterbildung und jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen. Das macht eine Registrierung der in der Praxisanleitung tätigen Fachkräfte erforderlich. Die Aufgabe der zuständigen Behörde wurde der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) übertragen.

Die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung werden ganz wesentlich von der Verzahnung von Theorie und Praxis bestimmt. Dafür Sorge zu tragen gehört schon lange zu den Aufgaben derjenigen, die Pflege-Azubis in der praktischen Ausbildung anleiten und die Umsetzung der Theorie in die Praxis begleiten. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wird der Praxisanleitung in der Pflege eine noch größere Bedeutung zugeschrieben. Daher verlangt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung seit dem 1. Januar 2020 auch eine Weiterbildung zur Praxisanleitung von 300 statt der bislang ausreichenden 200 Stunden. Wer als Praxisanleiterin oder -anleiter arbeitet, muss zudem jedes Jahr 24 Stunden Fortbildung mit insbesondere berufspädagogischen Inhalten nachweisen. In Bayern ist der Nachweis gegenüber der VdPB zu erbringen, nachdem der Gesetzgeber die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung über die zuständigen Behörden zum Vollzug des Rechts der Heilberufe (AVSG) am 13. Januar entsprechend geändert hat. Die VdPB wird in Kürze damit beginnen, alle Praxisanleitungen in Bayern zu registrieren, die ihre Weiterbildung entweder nach den neuen Richtlinien absolviert haben oder Bestandsschutz für eine früher absolvierte Weiterbildung genießen.

"In Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit- und Pflege haben wir uns bei der VdPB schon darauf eingestellt, diese Aufgabe übertragen zu bekommen. Ein mögliches Verfahren zur Registrierung ist bereits skizziert. Nun gilt es, die entsprechenden Strukturen bei der VdPB zu schaffen, um das Verfahren auch zügig und reibungslos umzusetzen", erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. "Seit der Gesetzgeber die Verordnungs-Änderung Ende Januar veröffentlicht hat, haben wir Planungssicherheit und gehen davon aus, am 1. März 2020 die ersten Kolleginnen und Kollegen aus der Praxisanleitung registrieren zu können. Wenig später soll die Vernetzung mit den Fortbildungs-Anbietern über ein gesondertes Praxisanleitungs-Portal möglich sein. Für uns ist das im Sinne der Selbstverwaltung ein ebenso selbstverständlicher wie wichtiger Schritt, der auch der weiteren Professionalisierung der Pflege dient."

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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