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GPS-gesteuerter Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES: Effektive Absicherung von Alleinarbeitern

Mannheim (ots)

Es ist ein alltägliches Szenario: Ein Arbeiter, der allein im Baugewerbe, in einem Logistikzentrum oder in anderen besonderen Räumlichkeiten tätig ist, erleidet einen Unfall und verletzt sich schwer. Oder es findet ein gewaltsamer Überfall statt. Das Problem: Niemand bemerkt zunächst etwas, niemand ist vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten. Das ist eine unter Umständen hochriskante Situation, der viele Alleinarbeiter im Alltag ausgesetzt sind. Dabei ist es die Pflicht des Arbeitgebers, in solchen Fällen für entsprechenden Schutz zu sorgen, auch bekannt als sogenannte Fürsorgepflicht. Hier lauern rechtliche Risiken. Werden diese verletzt, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagen, und das kann bisweilen durchaus teuer werden. Dabei ist es keineswegs aufwendig oder sonderlich kostspielig, präventiv entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Alleinarbeitern zu treffen. ALMAS INDUSTRIES bringt jetzt für typische Risikosituationen einen mobilen, automatischen "Man-Down-Alert" auf den Markt - hierzulande auch bekannt als "Totmannschalter" oder "Totmannmelder".

Es gibt zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die der Sicherheit und dem Schutz von Alleinarbeitern dienen. Doch wie genau wird Alleinarbeit eigentlich definiert? Als Alleinarbeiter werden Personen bezeichnet, die allein und außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ihre berufliche Tätigkeit ausführen. Um diese Personengruppe zu schützen, muss der Arbeitgeber über allgemein gängige Schutzmaßnahmen hinaus dafür sorgen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören Notruf- bzw. Überwachungsmöglichkeiten, Kontrollgänge einer zweiten Person, Telefon- oder Funkmeldesysteme, aber auch eine ständige Kameraüberwachung. Konkret festgelegt sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Arbeitsschutzgesetz. In §10 heißt es:

"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. [...] Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."

Weiterhin wurde auch in der Arbeitsstättenverordnung (§4) geregelt, welche Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe im Falle von Alleinarbeit benötigt werden: "[...] bei Alleinarbeit können - gegebenenfalls auch willensunabhängig wirkende - Personen-Notsignal-Anlagen verwendet werden." Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstützt diese Verpflichtungen ebenfalls.

Zusammengefasst ist der Arbeitgeber also verpflichtet, in bestimmten Konstellationen allein arbeitende Arbeitnehmer mit technischen Schutzvorrichtungen wie Personen-Notsignal-Geräten auszustatten.

Wodurch zeichnet sich der neue Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES aus? In seiner Eigenschaft als Personen-Notruf-System dient der Totmannmelder in erster Linie als ein Warngerät, in dem Technologie und Dienstleistungen kombiniert werden, um die Sicherheit der mitführenden Person zu gewährleisten. Liegt ein Notfall vor, also ein Unfall oder sonstige Bedrohung, drückt der Mitarbeiter die SOS-Taste und erhält anschließend schnelle Hilfe durch die verbundene Notruf- und Serviceleitstelle. Der Totmannschalter oder "Man-Down-Alert" kommt in zahlreichen Branchen zum Einsatz, zum Beispiel in Transport- und Logistikunternehmen, im Gesundheitswesen, Baugewerbe, bei Wachdiensten (Justizvollzug), Einzelarbeitsplätzen mit Gefährdung, psychiatrischen Einrichtungen und vielen weiteren. Daher sind auch die Ansprüche an das Gerät sehr unterschiedlich. ALMAS INDUSTRIES bietet maßgeschneiderte Lösungen, die der optimalen Absicherung dienen, unabhängig von der Branche. So lässt sich beispielsweise je nach Alarmfall eine individuelle Benachrichtigung an die zuständige Stelle festlegen.

Das Personen-Notruf-Gerät ist klein und handlich und lässt sich ohne Einschränkungen bei der Arbeit mit sich führen. Es vereint mehrere Funktionen in sich, darunter einen Überfall-Knopf (im Falle von Angriffen oder Bedrohungen), GPS-Ortung und einen Lage- und Fallsensor (im Falle eines Sturzes). Hinzu kommt eine neue Analyse-Technologie, die dazu dient, festzustellen, ob eine Person noch voll handlungsfähig ist und in dem Fall, in dem sie es nicht ist, automatisiert Alarm auszulösen. Dank der ebenfalls integrierten Lautsprecher und eines Mikrofons wird außerdem die Kommunikation in Notsituationen ermöglicht, sofern der Betroffene noch bei Bewusstsein ist.

Erleidet der Alleinarbeiter also einen Unfall bei der Ausübung seiner Tätigkeit, so erkennt das Gerät dank des Lage- und Fallsensors, dass sich dieser in einer liegenden Position befindet und womöglich Hilfe braucht. Der Alarm wird ausgelöst und an die ausgewiesene und zertifizierte Notrufleistelle geleitet. Anhand des eingebauten GPS-Senders und der Zuordnung des Geräts wird der Aufenthaltsort sowie die betroffene Person identifiziert. Die Rettungskräfte werden alarmiert und erreichen den Mitarbeiter am Unfallort, sodass ihm rechtzeitig geholfen werden kann.

Als eines der führenden Unternehmen für Sicherheitstechnik im Betrieb und Unternehmen bietet ALMAS INDUSTRIES ein komplettes Service-Paket, das alle Leistungen von Beratung bis Produktwartung enthält. Im persönlichen Gespräch werden die Anforderungen der Kunden ermittelt und eine Lösung für das entsprechende Risikoprofil empfohlen. Da zum Leistungsportfolio des internationalen Unternehmens weitere moderne Technologien gehören, ist es auch möglich, über den Totmannmelder hinaus eine umfassende Sicherheitslösung aus mehreren Elementen zusammenzustellen, sei es eine webbasierte Arbeitszeiterfassung, Videoüberwachung per mobiler App oder Zutrittskontrolle auf Basis biometrischer Merkmale.

25.000 Kunden aus acht europäischen Ländern vertrauen bisher auf die Sicherheitslösungen von ALMAS INDUSTRIES.

Pressekontakt:

Verantwortlich i. S. d. TMG
Almas Industries AG
Herr Sebastian Binder
Floßwörthstraße 57
68199 Mannheim
Deutschland
USt-IdNr.: DE814418527
HRB 1035
T: 0049-621-8425280
F: 0049-621-842528999
@: info@almas-industries.de
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