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TransCare erklärt: Diese Expertenstandards stellen Qualität in der Pflege sicher

Neuwied (ots)

Um eine gleichbleibende Pflegequalität in den rund 14.480 Pflegeheimen und für die 14.050 ambulanten Pflegedienste sicherzustellen, wurde mit dem 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards beschlossen. Diese gelten gemäß § 113a SGB XI verbindlich für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland und sollen mit praktischen und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen.

Expertenstandards verbinden pflegewissenschaftliche und -praktische Erkenntnisse

Für die Entwicklung der Expertenstandards ist das Deutsche Netzwerk zur Qualitätsentwicklung (DNQP) in der Pflege, ein bundesweiter Zusammenschluss einer acht- bis zwölfköpfigen Expertengruppe, zuständig. Die Erarbeitung von Expertenstandards durchläuft einen vierstufigen Prozess, der die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Pflegehandlungen berücksichtigt: Entwicklung, Konsensbildung, Implementierung und Aktualisierung. Jeder Expertenstandard wird jährlich auf Aktualisierungsbedarf überprüft und muss spätestens alle fünf Jahre überarbeitet werden. So wird sichergestellt, dass definierte Ziele, formulierte Maßnahmen und messbare Kriterien zur Erfolgsbewertung immer dem aktuellen Stand aus Wissenschaft und Praxis entsprechen.

Für Pflegekräfte dienen die Expertenstandards als Leitfaden für die tägliche Arbeit - entsprechend sind die Pflegekräfte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wie der TransCare Service GmbH geschult und halten sich bei Betreuung und Versorgung der Bewohner an die darin definierten Bestimmungen.

Diese Expertenstandards gibt es aktuell

Bislang gibt es zwölf Expertenstandards, wobei der Standard "Förderung der physiologischen Geburt" nicht für den Bereich Pflege, sondern für Hebammen und Entbindungspfleger gilt. Der Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" befindet sich seit 2019 in der Entwicklung. Im Rahmen der 10. Konsensus-Konferenz des DNQP soll dieser Standard voraussichtlich am 16. März 2021 der Fachöffentlichkeit vorgestellt und konsentiert werden.

Das sind die bisher geltenden Expertenstandards:

1. Dekubitusprophylaxe in der Pflege

Druckgeschwüre treten meist bei lang anhaltender Druckbelastung auf und sind für die Patienten sehr schmerzhaft. Der Pflegestandard beschreibt, wie ein Dekubitus rechtzeitig erkannt und effektiv vorgebeugt werden kann. Besondere Bedeutung kommt der Beobachtung der Haut, Hautpflege, regelmäßigem Umbetten sowie der Förderung der Eigenmobilität zu.

2. Entlassungsmanagement in der Pflege

Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Pflegebedarf besteht, muss eine bedarfsgerechte Weiterversorgung durch Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gewährleistet sein. Der Expertenstandard schreibt ein für jeden Patienten individuelles Entlassungsmanagement vor, um Drehtüreffekte zu vermeiden.

3. Sturzprophylaxe in der Pflege

Der Pflegestandard zur Sturzprophylaxe unterstützt Pflegekräfte dabei, Sturzrisikofaktoren einzuschätzen und Stürze zu minimieren. Zudem sind Maßnahmen enthalten, um Stürzen vorzubeugen.

4. Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Chronische Wunden sind für Patienten schmerzhaft und erfordern eine hohe Fachkompetenz seitens der Pflegekraft. Der Pflegestandard gibt die genaue Vorgehensweise zur Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von chronischen Wunden vor.

5. Erhaltung und Förderung der Mobilität

Mobilität ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um den Gesundheitszustand und die Lebensqualität von Patienten im Pflegealltag zu verbessern. Mit Hilfe des Pflegestandards soll jeder Pflegebedürftige für die Förderung seiner Mobilität Unterstützung in Form von Beratung und Anleitung erhalten.

Weitere Expertenstandards sind "Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen", "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege", "Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege", "Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen" und "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz".

Über die TransCare Service GmbH

Die TransCare Service GmbH ist ein überregionales Homecare-Unternehmen, das Patienten im ambulanten Bereich mit medizinischen Hilfsmitteln ausstattet. In enger Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen ermöglicht TransCare eine umfassende Komplettversorgung in verschiedenen Therapiefeldern. Als Bindeglied zwischen medizinischen Einrichtungen und Patienten erleichtert TransCare die Zusammenarbeit im Behandlungsprozess und sorgt damit nicht nur beim Patienten für Sicherheit und Vertrauen.

Pressekontakt:

TransCare Service GmbH
Breslauer Straße 60
D-56566 Neuwied

Tel: +49 2631 / 92 55 0
Fax: +49 2631 / 92 55 15
E-Mail: info@transcare-service.de
Internet: https://www.transcare-service.de/

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