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Fünf Erwachsene und 23 Kinder bekämen weniger als 30 000 Euro

Berlin (ots)

In einem Zeitungsartikel wird behauptet, dass ein Syrer mit vier Frauen und 23 Kindern monatlich 30 000 Euro staatliche Unterstützung bekäme.

BEWERTUNG: In Deutschland ist eine Bedarfsgemeinschaft eines Mannes mit vier Frauen nicht möglich. Auch auf mehrere Bedarfsgemeinschaften verteilt, könnten fünf Erwachsene und 23 Kinder pro Monat nicht gemeinsam 30 000 Euro an staatlicher Unterstützung erhalten.

FAKTEN: Der verlinkte Artikel kursiert bereits seit einigen Jahren immer wieder in verschiedenen Versionen im Netz. Die aktuell gepostete Version stammt aus dem «Wetzlar-Kurier» aus dem November 2016. (auf Seite 4 unten: http://dpaq.de/3rBge)

Die Behauptung, die syrische Großfamilie erhalte rund 30 000 Euro im Monat, stammt von einer Webseite des «Deutschen Arbeitgeber Verbands» (http://dpaq.de/q09D3). Dieser Verband hat nichts mit dem Spitzenverband der deutschen Wirtschaft, der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverände (BDA), zu tun.

Damit 28 Personen, fünf Erwachsene und 23 Kinder, gemeinsam auf 30 000 Euro kommen, müsste jede Person durchschnittlich gut 1071 Euro erhalten.

Doch selbst wenn man davon ausgeht, dass alle 23 Kinder bereits volljährig sind und den höchsten Regelsatz für mit im Haushalt lebende Kinder erhalten (http://dpaq.de/uwMli 2019: 339 Euro für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und man dazu den anteiligen Bedarf für Unterkunft und Heizung addiert, kommt man nicht annähernd auf einen Wert von 1071 Euro.

Gleiches gilt für eine Rechnung mit der Annahme, dass alle Kinder im Haushalt jünger sind: Sie erhalten zwar dann zusätzlich Kindergeld, aber gleichzeitig einen geringeren Regelsatz (0 bis 5 Jahre: 245 Euro, 6 bis 13 Jahre: 302 Euro, 14 bis 17 Jahre: 322 Euro) - in der Summe deutlich weniger als 1071 Euro pro Kopf.

Für eine alleinerziehende Person wird zwar ein Mehrbedarf berücksichtigt. Er beträgt ab fünf Kindern 60 Prozent beträgt. So kommt man auf 678,40 Euro plus Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Der Bedarf der fünf Erwachsenen ist also viel zu niedrig, um auf einen Durchschnittswert von 1071 Euro für alle 28 Personen zu kommen. Über diesen Fall und die Berechnungen haben auch die Faktenchecker von «correctiv.org» (http://dpaq.de/waHuV) und «mimikama.at» (http://dpaq.de/TLqFr) berichtet.

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Links:

   - archivierter Facebook-Post: http://dpaq.de/mtpez
   - Artikel beim «Wetzlar-Kurier»: http://dpaq.de/3rBge
   - Bundesarbeitsministerium zur 
     Bedarfsgemeinschaft: http://dpaq.de/gZL4Y
   - Bundesarbeitsministerium zu ALG II: http://dpaq.de/uwMli
   - Musterrechnung der Bundesagentur für 
     Arbeit: http://dpaq.de/Q4V0D
   - Faktencheck von Correctiv: http://dpaq.de/waHuV
   - Faktencheck von Mimikama: http://dpaq.de/TLqFr
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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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