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Pflegebedürftigkeit: Wer muss pflegen?

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Pflegebedürftigkeit

Wer muss pflegen?

Wenn im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auftritt, stellt sich in der Regel auch die Frage nach der pflegerischen Versorgung. Die compass-Pflegeberatung gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Leistungen und beantwortet individuelle Fragen rund um das Thema Pflege.

Die Entscheidung, Pflegeverantwortung für Angehörige zu übernehmen, sollte gut überlegt werden. Dabei müssen Betroffene an erster Stelle die Frage beantworten, ob sie pflegen können und möchten. Es gilt dabei, zwischen Zuneigung, Verantwortungs- und Pflichtgefühl zu differenzieren, denn familiäre und häusliche Pflege verändert das Leben aller Beteiligten. Außerdem ist gerade die häusliche Pflege mit Aufwand, Zeit und Kosten verbunden. Auch die persönliche Familiengeschichte, Emotionen, Bindung, Konflikte, zeitliche und räumliche Trennung können Faktoren sein, die die Entscheidung für die Übernahme einer Pflegesituation entscheiden; auch religiöse oder ethische Gründe können in die Überlegungen hineinspielen.

Muss ich die Pflege übernehmen?

Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand muss sich gegen seinen Willen von Angehörigen pflegen lassen. Das deutsche Grundgesetz schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Manche Menschen fühlen sich nicht in der Lage, die physischen und psychischen Herausforderungen einer Pflegesituation dauerhaft zu leisten. Es kann im Einzelfall leichter für alle Beteiligten sein, sich für die Übernahme der häuslichen Pflege zu entscheiden, wenn die Entscheidung bewusst getroffen wurde. Das gilt natürlich auch für die individuelle Ablehnung.

Im Rahmen der Abwägung sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch Fragen der Intimität und des persönlichen Schamgefühls mitdenken. Möglicherweise empfiehlt sich, bestimmte Versorgungen durch professionelle Pflegekräfte zu gewährleisten. Außerdem leben pflegende Angehörige mittlerweile immer häufiger nicht mehr unbedingt in direkter Nähe zu ihren Pflegebedürftigen. Angehörigenpflege aus der Distanz erfordert andere Voraussetzungen und mehr Organisation und Delegation als tatsächliche, eigene aktive Pflegeunterstützung im häuslichen Umfeld.

Besteht eine finanzielle Verpflichtung im Pflegefall?

Werden Unterhaltsverpflichtete finanziell herangezogen, geschieht dies im Rahmen des sogenannten Elternunterhaltes. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Konkret dürfen die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung einerseits nicht für die notwendige Versorgung des*der Pflegebedürftigen ausreichen und der oder die Pflegebedürftige verfügt darüber hinaus auch über kein eigenes, relevantes Einkommen oder Vermögen und zusätzlich müssen die Kinder finanziell leistungsfähig genug sein.

Seit dem 01.01.2020 ist laut Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Heranziehung Unterhaltsverpflichteter aber erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen möglich. Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern auf den Sozialhilfeträger über, also den Staat, der aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten des*der Pflegebedürftigen die Deckung der notwendigen Pflegekosten übernehmen muss.

Den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nutzen

Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig, aber alle Betroffenen und Ratsuchenden sollten sich bei allen Fragen rund um die Übernahme, Organisation und Finanzierung der Pflege immer von einer qualifizierten Pflegeberatung, zum Beispiel compass, unabhängig und kostenfrei beraten lassen. Die qualifizierten compass-Pflegeexpert*innen ergründen den Unterstützungsbedarf und zeigen die individuellen Möglichkeiten auf.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

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Abteilung Politik und Kommunikation
Thomas Gmeinder
Telefon: 0221 933 32-4111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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