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Sommerurlaub trotz Pflege: So kann es klappen
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Sommerferien in Sachsen
Sommerurlaub trotz Pflege: So kann es klappen
Mit dem Start der Sommerferien werden in vielen Haushalten in Sachsen die Koffer gepackt – doch nicht für alle Familien ist das so einfach. Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, haben es oft nicht leicht, einen Urlaub zu organisieren, obwohl gerade sie eine Pause vom Pflegealltag gut gebrauchen können. Doch die Pflegeversicherung bietet Möglichkeiten, um trotz Pflegesituation einen Urlaub zu organisieren.
Sonne und Entspannung fernab von den Orten und Themen des Alltags – darauf freuen sich viele Menschen, wenn der Sommer kommt. Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und vier von fünf von ihnen werden zuhause versorgt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Ohne Familienmitglieder, die sich kümmern, wäre das in vielen Fällen nicht machbar. Doch die Pflege eines Menschen, so gerne man sich auch um die Liebsten kümmert, strengt körperlich wie mental an und kostet Zeit.
Ab und zu braucht man also eine Auszeit vom Pflegealltag, doch nicht immer nehmen pflegende Angehörige sich diese. Eine Rolle spielen dabei oft Gewissensbisse, die Pflege in andere Hände zu geben, aber auch Unklarheit darüber, wie ein Urlaub in so einer Situation überhaupt ermöglicht werden kann.
Leistungen kennen
„Die Pflegeversicherung bietet vielfältige Möglichkeiten, Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen“, erklärt Pflegeberaterin Tanja Ruck. „Beispielsweise steht ab dem 1. Juli dieses Jahres entsprechend des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetztes im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrages ein jährlicher Anspruch von bis zu 3.539 Euro für die Kosten von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.“ Bei der Verhinderungspflege wird die Pflege stunden- oder tageweise von einer anderen Person oder auch einen professionellen Pflegedienst übernommen. „Der Vorteil daran ist, dass die pflegebedürftige Person im gewohnten Umfeld bleiben kann“, sagt die Expertin. „Kurzzeitpflege bedeutet dagegen eine zeitweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Je nach den persönlichen Vorstellungen der betreffenden Personen, kann aber auch das die richtige Entscheidung sein, schließlich wird die pflegebedürftige Person hier rund um die Uhr versorgt und Angehörige können sich mit diesem Gedanken im Urlaub gut entspannen.“
Gemeinsam verreisen
Manchmal reicht aber vielleicht schon ein Tapetenwechsel. Auch kann es sein, dass Pflegebedürftige und Angehörige im Urlaub gemeinsam Zeit verbringen und neue Erinnerungen schaffen wollen. „Vielleicht denkt man daran nicht sofort, aber auch eine gemeinsame Reise kann möglich sein“, so Tanja Ruck. „Besonders in Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist das natürlich ein großes Thema.“
Abhängig von jeweiligen Bedarfen, müssen auch Themen wie Barrierefreiheit, medizinische Versorgung und die Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten bei der Entscheidung für eine Reise oder einen bestimmten Ort miteinbezogen werden. „Je nachdem wohin man reisen möchte, können weitere Leistungen, wie das Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag auch am Urlaubsort eingesetzt werden“, erläutert die Pflegeberaterin. „Es gibt mittlerweile sogar Reiseangebote, die sich darauf spezialisiert haben, pflegebedürftige Menschen im Urlaub zu versorgen und Angehörige vor Ort zu entlasten.“
Gute Planung macht’s!
„Der Schlüssel zu alldem ist eine gute und möglichst frühzeitige Planung“, resümiert Tanja Ruck. „Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zahlreich und in verschiedenen Varianten kombinierbar. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen, Klarheit zu bringen und die Optionen, die in der individuellen Situation zur Verfügung stehen, durchzusprechen.“
Kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung bietet compass unter der Nummer 0800 - 101 88 00. Spezialisierte Reiseanbieter*innen sowie Pflegehotels können in der Pflegesuche auf www.pflegeberatung.de recherchiert werden.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Hinweis zum Text:
Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.
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