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Die Dublin-Verordnung

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Gemäß der Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber dort registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten. Nach dem Abkommen muss ein EU-Land jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Wird die betreffende Person in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann sie im Prinzip in das Einreiseland zurückgeschickt werden. So soll sichergestellt werden, dass ein Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird. Das Regelwerk wurde 1990 in der irischen Hauptstadt Dublin vereinbart und seither mehrfach überarbeitet - aktuell gilt die Dublin-III-Verordnung. Zum Dublin-Raum gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Woher die meisten Flüchtlinge weltweit kommen und welches Land die meisten Geflüchteten beherbergt, erklärt die folgende Infografik: http://dpaq.de/JBujw

Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen und der seit 1990 stark gewachsenen Union funktionierte das Dublin-System in den vergangenen Jahren nur unzureichend. Vor allem auf der sogenannten Balkanroute ließen Staaten die Menschen in den Jahren 2015 und 2016 teilweise ungehindert passieren. Auch die deutschen Behörden wendeten das Verfahren im Spätsommer und Herbst 2015 für syrische Flüchtlinge vorübergehend nicht mehr vollständig an und schickten die Menschen in der Regel nicht in andere EU-Staaten zurück.

Seit Längerem bestehen Forderungen nach einer grundsätzlichen Reform des Dublin-Systems. So sollen Asylbewerber beispielsweise stärker in Europa verteilt werden. Dies scheitert allerdings bisher an der mangelnden Kooperation verschiedener Mitgliedstaaten. Auch die Idee von Länder-Quoten wird bisher nur unzureichend akzeptiert.

[Hinweis: Das angebotene Bildmaterial steht nur für die redaktionelle Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und dem Credit "Foto: dpa" zur Verfügung.]

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