Tourismus Marketing Service Büsum GmbH
Änderungen in der Kurabgabesatzung für 2026
Änderungen in der Kurabgabesatzung für 2026
Die neue Kurabgabesatzung für die Gemeinde Büsum wurde am 6. November 2025 durch die Gemeindevertretung verabschiedet. Bei den Abgabenhöhen gibt es keine Änderungen, so dass der Beitrag in der Hauptsaison weiterhin bei 4,00 Euro und in der Nebensaison bei 2,80 Euro liegt.
Einige Anpassungen in der Kurabgabesatzung wurden von der Gemeinde beschlossen. Eine der Änderungen ist, dass sich die Kurabgabe für Bewohnerinnen und Bewohner des Amtes Büsum-Wesselburen von 25,- Euro auf 39,- Euro erhöht.
Außerdem müssen Tagesgäste, die trotz Gästekartenautomaten und Tageskartenverkauf an den Strandservicehäuschen ohne Gästekarte am Deich angetroffen werden, bei einer Kontrolle zusätzlich zu der Gästekarte auch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,- Euro entrichten, so wie es an vielen anderen Stränden in Schleswig-Holstein schon seit Jahren der Fall ist.
Nebensaison 2026 | 2,80 Euro (2,00 Euro ermäßigt)
Vom 8. Januar bis 31. März
Vom 1. November bis 24. Dezember
Hauptsaison 2026 | 4,00 Euro (2,80 Euro ermäßigt)
Vom 1. April bis 31. Oktober
Vom 25. Dezember bis 7. Januar 2026
Jahresgästekarte | 112,00 Euro (78,40 Euro ermäßigt)
Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum und Nutzung der touristischen Infrastruktur (z.B. Hauptstrand, Toilettenanlagen). Die Gastgebenden können ab sofort für das kommende Jahr die Gästekarten im AVS-System anlegen.
Bei missbräuchlicher Benutzung, zum Beispiel illegaler Weitergabe der Gästekarte, wird die Gästekarte ohne Ausgleichsleistungen entzogen und für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben.
Die neue Lesefassung der Kurabgabensatzung für 2026 steht auf der Internetseite zur Verfügung.
Abdruck honorarfrei und erwünscht!
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, Maike Otto
Südstrand 11, 25761 Nordsee-Heilbad Büsum
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