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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Ärzteblatt-Artikel Methadon zu Unrecht als Ursache für den Tod einer Krebspatientin dargestellt hat

Ulm (ots)

Für unseren Mandanten, Herrn Prof. Dr. Erich Miltner, Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Ulm, teilen wir das Folgende mit:

Seit die Institutsmitarbeiterin Frau Dr. Claudia Friesen im Jahr 2013 ihre Forschungsergebnisse veröffentlichte, nach welchen Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen Chemotherapie eingesetzt werden und eine bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen ermöglichen könnte, ist dieses Thema im Fokus der öffentlichen Diskussion. Die Ergebnisse sind vielversprechend, doch noch immer mangelt es an den nötigen klinischen Studien. Hierzu wurde jüngst eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, die von mehr als 53.000 Personen unterstützt wurde und deren Ergebnis es war, dass die Bundesregierung erklärte, der Förderung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie offen gegenüberzustehen.

Noch immer gibt es jedoch einige Mediziner, die den Einsatz von Methadon strikt ablehnen, noch bevor dessen Potenzial überhaupt abschließend wissenschaftlich untersucht wurde. Hierfür werden mitunter fragwürdige Begründungen gegeben, manchmal werden gar Ängste bei Patienten und Angehörigen geschürt. So erschien im August 2017 ein von insgesamt sechs Ärzten verfasster Artikel im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 114, Heft 33-34, Seite A1530 ff.) unter dem Titel "Methadon in der Onkologie - Strohhalmfunktion ohne Evidenz", in welchem Fälle von mit Methadon behandelten Patienten geschildert wurden, die angeblich einen "lebensbedrohlichen und tödlichen Verlauf" gehabt hätten. So sei in einem Fall eine Patientin aufgrund der Behandlung mit dem Medikament "L-Polamidon" (enthält den Wirkstoff L-Methadon) angeblich verstorben. Dieser Artikel fand große Beachtung in Medizinerkreisen, wurde regelmäßig bei Vorträgen über Methadon erwähnt und einige Ärzte verweigerten wegen der möglichen Todesgefahr ihren Patienten die Verordnung von Methadon.

Bei einer Überprüfung des Ärzteblatt-Artikels musste unser Mandant indes feststellen, dass dieser einige Unstimmigkeiten enthielt und nach den darin enthaltenen Angaben vielmehr eine Medikamentenüberdosierung als Todesursache nahelag. Unsere Kanzlei stellte daher im Auftrag von Prof. Dr. Miltner am 24. November 2017 Strafanzeige gegen Unbekannt, um die tatsächliche Todesursache untersuchen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Limburg leitete darauf ein Ermittlungsverfahren ein (Az. 2 Js 56171/17), das sich gegen den seinerzeit behandelnden Schmerztherapeuten richtete und im Rahmen dessen ein Zeuge vernommen und ein forensisch-toxikologisches Gutachten sowie ein weiteres Gutachten erstellt wurden. Vor wenigen Tagen wurden wir von der Staatsanwaltschaft Limburg informiert, dass das Verfahren aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt wurde. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lag tatsächlich eine sog. Mischintoxikation vor, da die Patientin parallel ein anderes Schmerzmittel einnahm, ohne dies mit ihrem Therapeuten besprochen zu haben. Darüber hinaus wurde die entstandene Vergiftung offenbar im Klinikum Wetzlar falsch behandelt. In Betracht kämen auch weitere Todesursachen wie eine Lungenembolie, eine Aspiration bzw. die Verabreichung von Oxycodon (Targin), ein anderes opioides Schmerzmittel, durch das Klinikum.

Festzuhalten ist somit, dass die im Ärzteblatt-Artikel enthaltene Behauptung, der Einsatz von Methadon hätte in einem Fall zum Tode einer Patientin geführt, nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Limburg falsch ist. Die Patientin ist gerade nicht an einer therapeutischen Dosis Methadon gestorben. Dies hätten auch die Verfasser des Artikels entsprechend überprüfen lassen können (und müssen), bevor sie eine derartige Behauptung aufstellen.

Pressekontakt:

Sozietät Poppe
RA Stephan Mathé
Rübekamp 14-16
25421 Pinneberg
04101-5600
Email: presse@kanzlei-poppe.eu

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