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RiesterMeister schlägt DFL
HanseMerkur erstreitet Urteil für die Werbefreiheit

Hamburg (ots)

Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) ist nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Markenrechtsklage gegen die HanseMerkur24 Lebensversicherung AG gescheitert. Das Hamburger Unternehmen darf weiter mit einer "RiesterMeister"-Schale für seine Online-Förderrente werben. Der I. Zivilsenat des BGH wies am 28. Oktober 2010 die Beschwerde der DFL gegen die Nichtzulassung der Revision zurück (IZR 201/09). Ende 2009 hatte schon der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (AZ 29 U 2835/09) geurteilt, dass zwischen dem Werbemittel der HanseMerkur und der DFB-Meisterschale wegen markanter Abweichungen "weder klanglich noch schriftbildlich oder begrifflich" eine Verwechslungsgefahr bestehe.

Zum Hintergrund:

Seit August 2007 wirbt die HanseMerkur24 Lebensversicherung AG, ein Direktversicherer der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit einer "RiesterMeister"-Schale für die nach deutschen Kalkulationsvorschriften höchste garantierte Riester-Rente zum niedrigsten Beitrag. Testimonial für die Kommunikationskampagne war bis Juli 2010 Nationalspieler Mario Gomez, der u.a. mit der "RiesterMeister"-Schale das Meisterliche des Altersvorsorge-Produkts, das seither durch zahlreiche unabhängige Ratings bestätigt wurde, bewarb.

In dieser werblich-"sportlichen" Positionierung des Riester-Produkts der HanseMerkur, nämlich als die Nummer 1 im Wettbewerb, sah die Deutsche Fußball Liga (DFL) "Ambush Marketing und Guerilla Marketing reinsten Wassers, wie es von Trittbrettfahrern anlässlich sportlicher Großereignisse (WM 2006!) gerne immer wieder versucht wird". Die DFL reichte am 4. September 2008 beim Landgericht München I Klage wegen der Verletzung ihrer Markenrechte an der DFB-Meisterschale ein. Am 2. April 2009 urteilten die Münchener Richter im Sinne der Klägerin und untersagten der HanseMerkur, ihre Förderrente mit der "RiesterMeister"-Schale zu bewerben. Mit dem Hamburger Wettbewerbs- und Markenrechtler Prof. Christian Klawitter (KNPZ Rechtsanwälte) ging die HanseMerkur in die Berufung und obsiegte am 19. November 2009 vor dem OLG München. Dieses ließ eine Revision nicht zu.

Weitreichendes Urteil

Für den Wettbewerbsanwalt hat das jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigte Urteil weitreichende Konsequenzen für die werbungtreibende Wirtschaft. "Mit dem Urteil ist den überzogenen Monopolansprüchen nationaler und internationaler Sportverbände eine deutliche Absage erteilt worden. In Zukunft gilt: Im Zweifel für die Werbefreiheit!", so Prof. Christian Klawitter.

Auch Fritz Horst Melsheimer, Vorstandsvorsitzender der HanseMerkur Versicherungsgruppe, zog nach dem für sein Unternehmen guten Ende eines über zweijährigen Rechtsstreits ein positives Fazit: "Es freut mich, dass nun auch höchstrichterlich bestätigt wurde, dass die HanseMerkur 'RiesterMeister'-Schale für sich selbst und damit ausschließlich für unser Exzellenz-Produkt in der Altersvorsorge steht. Der Beste in Deutschland ist immer noch der Meister, auch in der Lebensversicherung, wo wir uns mit einem im Preis-Leistungs-Verhältnis marktführenden Produkt ganz oben im Wettbewerb positioniert haben".

Eine Abbildung der 'RiesterMeister'-Schale, die im Zentrum des Rechtsstreits mit der DFL stand, steht unter www.hansemerkur.de zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie im Altersvorsorge-Informationsportal der HanseMerkur unter www.riestermeister.de .

Pressekontakt:

Heinz-Gerhard Wilkens
HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Tel.: 040/4119-1357
Fax: 040/4119-3626
www.hansemerkur.de

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