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Ganztagsbetreuung ab 2026: Kommunen und DJH BW arbeiten an Lösungen für die Ferienzeit

Ganztagsbetreuung ab 2026: Kommunen und DJH BW arbeiten an Lösungen für die Ferienzeit
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Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die praxisnahe und verlässliche Lösungen erfordert. Insbesondere in den Schulferien sind Kommunen auf starke Partner angewiesen, um qualitativ hochwertige Betreuungsangebote sicherzustellen.

Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg (DJH BW) arbeitet bereits seit vielen Jahren eng mit Städten und Gemeinden im Land zusammen. Mit seinem breiten Netzwerk an Jugendherbergen, einem bewährten pädagogischen Konzept und qualifizierten Betreuungskräften kann das DJH BW Kommunen auch bei der Gestaltung passgenauer Ferienprogramme unterstützen.

Ein aktuelles Beispiel ist das gemeinsame Pilotprojekt mit der Stadt Ulm, das vom 10. bis 13. Juni 2025 stattfand. Das viertägige Tagescamp unter dem Motto „Entdeckercamp“ bot 34 Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren während der Pfingstferien ein abwechslungsreiches Ganztagsprogramm. Auf dem Programm standen:

  • Naturerlebnisse und Outdoor-Spiele
  • Kreative Workshops wie Basteln und Malen
  • Teamaktivitäten zur Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Gemeinsame Mahlzeiten und pädagogisch begleitete Freizeit

Die Betreuung übernahmen qualifizierte Erlebnispädagoginnen des DJH BW. Die positive Resonanz von Kindern und Eltern bestätigt den Bedarf und das Potenzial solcher Angebote. Weitere Feriencamps – unter anderem mit den Städten Ulm und Schwäbisch Hall – sind bereits für die Sommerferien geplant.

Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt das Engagement des DJH BW: „Wenn Kommunen mit Jugendherbergen bei der Betreuung kooperieren, nützt es beiden. Den größten Gewinn haben dadurch die Kinder, denn sie erleben eine gemeinsame Freizeit mit niveauvollen Angeboten in einzigartiger Atmosphäre.“ erklärt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg

Auch der DJH-Landesverband sieht in der Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden weiterhin großes Potenzial: „Unsere Jugendherbergen sind Orte des Lernens, der Begegnung und des Erlebens. In der Zusammenarbeit mit Kommunen bringen wir uns gezielt ein, um Kindern unvergessliche Ferien zu ermöglichen und gleichzeitig zur Stärkung der Ganztagsangebote beizutragen – insbesondere dort, wo verlässliche Ferienangebote gebraucht werden“, erklärt die Vorsitzende Dr. Susanne Pacher des DJH BW.

Die gemeinsame Initiative versteht sich als Modell für den landesweiten Ausbau verlässlicher und qualitativ hochwertiger Ferienbetreuung im Rahmen des kommenden Rechtsanspruchs.

Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart

Geschäftsführung: Jörg Hoppenkamps

Leiterin externe Kommunikation: Pia Bah
Telefon: +49 711 16686-22
Fax: +49 711 16686-30

Die Jugendherbergen in Baden-Württemberg – jetzt unter www.jugendherberge-bw.de

Vereinsregister: Amtsgericht Mannheim / VR 100549
Steuernummer: 99015/07088
USt.-IdNr.: DE811623463

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Jörg Hoppenkamps